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Das schwer zu verstehende Ende des Strafprozesses gegen Gil Ofarim

Von Peter Haisenko 

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, heißt es. Besonders im besten Deutschland aller Zeiten gibt es aber offensichtlich Menschen, die etwas gleicher sind. Wie anders wäre es erklärbar, dass der Verleumdungsprozess gegen Gil Ofarim eingestellt worden ist?

Verleumdung ist kein Kavaliersdelikt. Insbesondere dann, wenn sie mit breiter Öffentlichkeit begangen worden ist. Das Strafrecht sieht dazu differenzierte Strafen vor. Die Definition für Verleumdung sieht so aus: „Verleumdung bedeutet, dass eine Person wider besserem Wissen über eine andere Person bewusst falsche Tatsachen behauptet und in Umlauf bringt, welche diese Person in der öffentlichen Meinung herabwürdigt und verächtlich macht oder gar deren Kredit damit gefährdet.“ Etwas ausführlicher wird es, wenn die Frage behandelt wird, ab wann man von Verleumdung sprechen kann:
https://www.juraforum.de/lexikon/verleumdung#strafe

Von einer Verleumdung kann man sprechen, wenn:

# über Sie eine unwahre Tatsache gegenüber Dritten behauptet und verbreitet wurde
# die über Sie verbreitete Tatsache Ihre Ehre verletzt und Sie dadurch vor anderen herabgewürdigt werden
# die Person, welche diese Unwahrheiten über Sie verbreitet hat, genau wusste, dass die Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen

Unter einer Behauptung versteht der Gesetzgeber dabei den Umstand, dass die Person, die eine unwahre Tatsache an Dritte weitergibt, diese Unwahrheiten als wahr hinstellt.

Das vorgesehene Strafmaß

Sofern eine nachgewiesene Verleumdung vor Gericht verhandelt wurde und es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist, kann sich das Strafmaß zwischen einer hohen Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bewegen. Erfolgte indes die Verleumdung in der Öffentlichkeit und/oder durch das Verbreiten von Schriften, so kann dies eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen.

Das ist also der Rechtszustand und das Strafmaß, das für Sie und mich, für jeden gilt, es sei denn, man ist etwas „gleicher“. Und wenn man etwas gleicher ist, dann kann der Richter schon mal in die Trickkiste greifen. Das Zauberwort für die Nicht-Anwendung des Strafmaßes heißt „rechtskräftige Verurteilung“. Obwohl im Fall Gil Ofarim die erste Voraussetzung für die Anwendung einer Strafe erfüllt ist, nämlich die Verhandlung einer nachgewiesenen Verleumdung vor Gericht, kann diese nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung ausgesprochen werden. Der zuständige Richter hat aber in diesem Fall das Verfahren gegen eine Geldbuße von 10.000 € eingestellt und damit eine Verurteilung abgewendet. Darf man da von Rechtsbeugung sprechen? Um Antisemitismusvorwürfen vorzubeugen? Die in diesem Fall sicher nicht angebracht wären.

Das Geständnis war nicht freiwillig

Der Prozess gegen Gil Ofarim ist nun seit dem 7. November gelaufen. Dutzende Zeugen sind vorgeladen und gehört worden. Videos wurden von Gutachtern ausgewertet. Bis zum 28. November, dem sechsten Verhandlungstag, hat Ofarim auf seiner verleumderischen Behauptung bestanden. Jetzt, nachdem unwiderlegbar klar geworden ist, dass Ofarim alles erlogen hatte, erst jetzt legt Ofarim das Geständnis ab. Für die Einstellung des Verfahrens hätte ich noch Verständnis gehabt, wenn Ofarim am ersten Tag der Verhandlung seine Verleumdung eingestanden hätte. Eben noch bevor vor Gericht nachgewiesen wird, dass er gelogen hat. So aber, kann man nur von einem taktischen Geständnis sprechen und das wird dann noch belohnt.

Wer trägt die Gerichtskosten und die Kosten für Zeugen und Gutachter?

Unter
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/einstellung-nach-153-stpo-und-die-kostentragung-durch-die-staatskasse-348831
findet sich folgende Ausführung:
„Führt erst ein begründeter Antrag des Verteidigers dazu, dass sich die Schwere des Tatvorwurfs weitgehend reduziert, so dass das Verfahren gemäß § 153 Abs.2 StPO eingestellt werden kann, sind die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen. Für eine Anwendung des § 467 Abs.4 StPO besteht dann kein Raum.“ Ob dieses Verfahren nach § 153 eingestellt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Wahrscheinlichkeit ist aber hoch und so wird Ofarim wohl nicht mit Gerichtskosten etc. belastet werden. Da kommt er also noch dazu mit 10.000 € Bußgeld billig davon, denn allein die Kosten für Gutachter und Zeugengeld werden diesen Betrag übersteigen. Ebenso gilt er nicht als vorbestraft.

Geradezu unanständig wird es aber, wenn man Begründungen für die Einstellung des Verfahrens aus dem Gericht hört. Durch die Entschuldigung des Angeklagten sei der Hotelmanager wirkungsvoller rehabilitiert worden, als es durch ein Urteil möglich gewesen wäre. Zudem habe Ofarim "im Zusammenhang mit dem Geschehen erhebliche Nachteile erlitten". Darf man da von „Täterschutz“ sprechen? Auch der Absatz auf ntv dazu kann nur ein heftiges Stirnrunzeln hinterlassen: Das Video habe er nun gelöscht, sagte Ofarim vor Gericht. Der Hotelmanager nahm die Entschuldigung an. "Die Kammer ist davon überzeugt, dass das heutige Geständnis des Angeklagten der Wahrheit entspricht", erklärte der Vorsitzende Richter, Andreas Stadler. Der Angeklagte und der Nebenkläger hätten sich geeinigt, der Weg der Schadenswiedergutmachung wurde eingeschlagen und die Verbindlichkeit des Rechts gewährleistet. Der gute Ruf des Hotelmanagers sei wieder hergestellt.

Bonus für das Löschen einer Lüge

Soweit ntv. Ist das nicht fantastisch, dass Ofarim sein Lügenvideo tatsächlich gelöscht hat? Welcher Schaden wurde wieder gut gemacht? Der Ruf des Hotelmanagers wird auf ewig mit diesem Vorgang belastet sein. Nein, der Schaden, den Ofarim angerichtet hat, kann nicht wieder gut gemacht werden. Denken wir da nur an den Justizminister selbst, den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland und viele andere mehr oder weniger Prominente, die sofort ihre allergrößte Abscheu geäußert haben darüber, was dem Juden Ofarim da schreckliches widerfahren sei. Die sofort die alte Antisemitismuskeule geschwungen haben, ohne auch nur abzuwarten, ob sich Ofarims Vorwürfe als haltbar erweisen. Wird man von all diesen nun eine ebenso öffentliche Entschuldigung erwarten können? Wird jetzt irgendeine von den Systempostillen Ofarim anklagen, weil der nämlich mit seiner Lüge dem Antisemitismus Vorschub geleistet hat?

Es ist an dieser Stelle unumgänglich, an andere Gerichtsurteile zu erinnern. Wenn jemand einen Mann Mann nennt, der sich als Frau fühlt, sind auch 10.000 € fällig. Ein bekannter YouTuber wurde zu 5.000 € verurteilt, weil er eine bekannte Grünen-Politikerin „fett“ genannt hat, was offensichtlich gemäß allen Definitionen der Wahrheit entspricht. Sogenannte „Reichsbürger“ werden aus den Altersheimen verhaftet, um dann mit ihren Rollatoren vor Gericht erscheinen zu müssen. Wer Sympathien für Palästinenser äußert, steht auch mit einem Bein im Gefängnis. Wenn aber ein Herr Ofarim krasse Verleumdungen in die breite Öffentlichkeit trägt, reicht eine unehrliche „Entschuldigung“ aus, das Strafverfahren einzustellen.

Der Schaden, den dieser Richter mit seiner Einstellung des Verfahrens dem Glauben an unseren Rechtsstaat zugefügt hat, dürfte etwa so hoch sein wie der Schaden, den Ofarim mit seiner Lügengeschichte den in Deutschland lebenden Juden zugefügt hat. Nur eine ordentliche Verurteilung Ofarims bis zur Höchststrafe hätte zeigen können, dass die Verschwörungstheorie falsch ist, dass Juden in der BRD eine Sonderbehandlung, besondere Privilegien zuteil werden. Höchststrafe, weil genau das auf Ofarim zutrifft: „Erfolgte indes die Verleumdung in der Öffentlichkeit und/oder durch das Verbreiten von Schriften, so kann dies eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen.“ So aber kann jeder, der es glauben will, sagen, seht her, ich hab´s doch schon immer gesagt. So hat der Richter, der es nicht gewagt hat, gegen den Juden Ofarim ein Urteil zu sprechen, das er gegen jeden Nicht-Juden wahrscheinlich gesprochen hätte, sowohl dem Rechtsstaat als auch allen Juden einen Bärendienst erwiesen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Bärendienst

Hier können Sie lesen, wie ich über den Fall Ofarim schon am 18. Oktober 2021 berichtet habe. Schon damals lagen alle Beweise auf dem Tisch, dass Ofarim ein Lügenmärchen aufgetischt hatte:
https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20212/gil-ofarim-als-luegenbaron-entlarvt/

Nachtrag eins:

Zweifellos hat sich Ofarim der uneidlichen Falschaussage vor Gericht schuldig gemacht. Auch das ist eine Straftat und die ist strafbewehrt nach § 153 mit Gefängnis von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Darf man erwarten, dass es dazu zu einem weiteren Prozess kommen wird?
https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

Nachtrag zwei:

Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland Schuster hat sich zum Fall Ofarim geäußert. Allerdings beklagt er vornehmlich den Schaden, der den Antisemitismuskampagnen zugefügt worden ist. Die moralische Verkommenheit des Herrn Ofarim bleibt unbeanstandet. Aber immerhin... Jetzt dürfen wir wahrscheinlich noch lange darauf warten, bis sich die Herren Steinmeier, Buschmann und die vielen anderen, die sich sofort auf die Seite Ofarims gestellt haben, entschuldigen für ihre undifferenzierte Parteinahme, die alle Zweifler wieder einmal in die „rechte Ecke“ stellen wollte. Ja, Herr Bundespräsident, wir warten auf eine ihrer tollen Reden zu diesem Missgriff. Wenigstens ein „Tweet“ wäre das Minimum. Das konnten Sie ja schon ganz schnell, als es pro Ofarim ging.

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