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Beschränkte Reisefreiheit für Sharon Stone

Von Peter Haisenko

Es sind die kleinen Meldungen, die oftmals die großen Geschichten erzählen. Besonders in der „Regenbogenpresse“, denn diese entschlüpfen dort gern der Kontrolle. Diesmal geht es um die Hollywood-Ikone Sharon Stone. Sie wollte nicht lügen und durfte deswegen nicht an einem Filmprojekt teilnehmen.

Am 22. Februar 2014 ist unter „Menschen“ in der TZ-München zu lesen: Sharon Stone klagt auf Schadenersatz gegen den Hollywood-Produzent Bob Yari über 500.000 $, weil er sie angeblich gefeuert hat. Wie ist es dazu gekommen? Sharon Stone sollte in einem Film die Ehefrau von Ernest Hemingway spielen, und der Dreh sollte an Originalschauplätzen auf Kuba aufgenommen werden. Bis hierhin ist die Meldung neutral. Erst die weitere Schilderung weist auf einen schlimmen Zustand hin, der so bereits seit mehr als 50 Jahren unverändert existiert: US-Bürger dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung der Regierung der Vereinigten Staaten nach Kuba reisen.

Um die Reisegenehmigung zu bekommen, sollte Sharon Stone lügen und in ihrem Antrag angeben, nur „aus kulturellen Zwecken“ nach Kuba reisen zu wollen. Den wahren Grund, nämlich dort einen Film zu drehen, sollte sie verschweigen. Stone wollte nicht tricksen, daraufhin wurde ihr die Ausreisegenehmigung nach Kuba verweigert, und ihr Produzent Yari gab ihr kurzerhand den Laufpass. Jetzt klagt die Filmdiva ihre vereinbarte Gage von 500.000 $ ein.

Als Deutscher ist man an den Besitz eines Reisepasses gewöhnt mit dem Vermerk: „Gültig für alle Länder“. Der deutsche Staat verfügt keinerlei Einschränkungen des Reiseziels, jeder darf reisen, wohin er will. Ein selbstverständliches Grundrecht für jeden Bürger eines freiheitlich westlichen Landes, sollte man meinen. Weit gefehlt! US-Bürger zum Beispiel sehen sich bei der Wahl ihres Reiseziels mit einer Fülle von Einschränkungen konfrontiert. Abgesehen von Kuba, gibt es eine Reihe anderer Länder, deren Regierung den USA nicht genehm ist, und die nur mit Ausnahmegenehmigung zu bereisen sind.

Sanktionen, wenn das „System“ nicht genehm ist

Seit nunmehr mehr als 50 Jahren halten die USA ihre Sanktionen gegen Kuba aufrecht. Kuba, ein kleiner und eher unwichtiger Staat, von dem nicht die Spur einer realen Bedrohung für die USA ausgeht. Nur weil den Herrschenden in Washington die sozialistische Gesellschaftsform auf der Insel nicht passt. Seit einem halben Jahrhundert bedrohen die USA auch ihre „Verbündeten“ mit (Handels-)Sanktionen, wenn diese es wagen sollten, die Sanktionen gegen Kuba zu unterlaufen. Gut, ein bisschen Tourismus ist gerade noch genehmigt. Siehe Sharon Stone und die „kulturellen Zwecke“.

Ich erachte es als imperialistisch arrogant, einem Gesellschaftssystem durch Handelssanktionen jede Chance auf Erfolg zu verweigern, wenn es nicht der amerikanischen Doktrin bedingungslos folgt. Wenn es den USA nicht gelingt, unliebsame Regierungen durch Erpressung und Mord zu entfernen. Ich nenne hier als Beispiel „economic hitmen“ und ihr schändliches Wirken in Ecuador und Panama oder den Sturz der Regierung Mossadeq in Persien 1952. Die Liste wäre endlos – inklusive Deutschland 1917, als die USA gegen Deutschland ohne Grund in den Krieg gezogen sind. (Zur Erinnerung: Die Versenkung der „Lusitania“ ist vom amerikanischen Kongress 1923 als „nicht zu beanstanden“ beurteilt worden. Aber da war es schon zu spät.) Ein Land wie Kuba hat keine Chance auf Erfolg, wenn es am allgemeinen Fortschritt nicht teilhaben und seine Hauptexportgüter Zucker und Tabak nicht an seinen natürlichen Handelspartner USA liefern darf. Dabei spielt es keine Rolle, wie man persönlich zum kubanischen System steht.

Bei allem Respekt für Sharon Stones Ehrlichkeit – mein Mitleid für sie hält sich durchaus in Grenzen. Schließlich repräsentiert sie das amerikanische System, und ich bedauere eher, dass sie am Ende auch noch ordentlich Kohle macht, ohne etwas dafür zu tun, wenn sie die Entschädigung von ihrem Produzenten einklagen kann – was sehr wahrscheinlich ist. Genau so läuft es: Die Kubaner leiden unter Sanktionen, und die US-Elite entschädigt sich Fallweise – letztlich auf Kosten der kleinen Leute, die den Eintritt ins Kino bezahlen.

Ist es nicht pervers, wenn den Bürgern eines Landes bestimmte Freiheiten verwehrt werden, die ebendieses Land allen anderen – notfalls auch mit Waffengewalt – aufzwingen will. Und wenn ein Land diese Freiheiten schon hat, aber ein „falsches“ System, dann muss es eben von der Landkarte verschwinden: siehe Jugoslawien. Der jugoslawische Reisepass bot dieselbe Freiheit wie der deutsche: Gültig für alle Länder. Heute ist die Reisefreiheit der Serben und Kosovaren sehr eingeschränkt. Wie die von Sharon Stone und dem Rest der US-Amerikaner.

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