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Wer zuhause Christen verfolgt, soll bei uns kein Rederecht mehr haben

Von Hubert von Brunn

Ausnahmsweise sind sich Bundesregierung und Opposition einmal einig, wie mit dem Kalifen von Ankara umzugehen ist. Erdogans Ansinnen, den G20-Gipfel in Hamburg zu missbrauchen, um in anderen deutschen Städten wieder Propaganda für sich und seine AKP zu betreiben und gleichzeitig hetzerische Parolen gegen die Deutschen auszustoßen, wurde unisono eine Absage erteilt. Recht so! Aber warum erst jetzt? – Ach ja, wir haben Wahlkampf! Abgesehen von Erdogans verbalen Ausfällen gegen die „Nazis“, ist der Umgang der türkischen Regierung mit religiösen Minderheiten nur als skandalös zu bezeichnen. Wer zuhause Christen verfolgt, hat in einem christlich geprägten Land nichts verloren.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass ausländische Regierungsmitglieder weder nach dem Grundgesetz, noch nach dem Völkerrecht Anspruch haben auf jedwede Auftritte. Sollten Politiker „in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität“ öffentlich reden wollen, so das BVG, sei dafür immer eine „ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung“ der Regierung erforderlich. Diese ergebe sich aus Artikel 32 des Grundgesetzes, der besagt: „Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.“ Juristisch also eine klare Sache. Dann fragt man sich allerdings, weshalb die GroKo nicht schon in Frühjahr klare Kante gezeigt hat, als türkische Regierungsvertreter im Vorfeld des Verfassungsreferendums am 16. April in deutschen Städten Wahlkampfauftritte in Erdogans Namen veranstalten wollten. Bürgermeister, die das in ihrer Kommune nicht haben wollten, mussten sich herausreden auf Brandschutz- oder Parkplatzprobleme. Was für ein lächerliches, peinliches Bild, das unsere Regierung damals abgegeben hat.

Erdogan will das kulturelle Erbe der Aramäer auslöschen

Ein gerüttelt Maß an Feigheit gegenüber dem türkischen Autokraten legen Merkel, Gabriel & Co. auch jetzt wieder an den Tag, nachdem bekannt geworden ist, dass der türkische Staat in der ostanatolischen Provinz Mardin reihenweise christliche Kirchen, Klöster, Ländereien und Friedhöfe beschlagnahmt und enteignet hat. Das Ziel ist eindeutig: Das kulturelle Erbe der frühchristlichen Gemeinde der Aramäer – noch etwa 2.000 Angehörige dieser Religionsgemeinschaft leben in der Region – soll getilgt werden. Die Besitztümer von mindestens 50 christlichen Liegenschaften werden überwiegend von dem islamischen Religionsamt Diyanet übernommen. Diese von Erdogan massiv unterstützte Einrichtung verfolgt ausschließlich eine sunnitisch-islamische Agenda und kümmert sich weder um die Belange der Christen, noch der Aleviten, noch der Kurden, noch anderer religiöser Minderheiten im Land. – So geht Religionsfreiheit auf Türkisch.

Der Sprecher des Bundesverbands der Aramäer in Deutschland, Daniyel Demir, befürchtet, dass nun die enteigneten Kirchen und Klöster verkauft oder als Lager, Fabriken, Museen oder auch als Moscheen genutzt werden. Angesichts dieser Barbarei gegen eine religiöse Minderheit, deren kulturelles Erbe und deren Besitz wandte sich Demir mit einem Appell zum Handeln an die Bundesregierung: „Wir fordern, dass der Mantel des Schweigens endlich abgelegt wird.“ Daraufhin hat Franz Josef Jung, der Vorsitzende der Unionsfraktion, gegenüber der „Berliner Morgenpost“ erklärt: „Wir haben das Auswärtige Amt um eine Klärung des Sachverhalts gebeten.“ Und weiter: „Die Nachricht erfüllt uns aufgrund der Tatsache, dass in der Türkei Religionsfreiheit nicht voll gewährleistet wird, mit großer Sorge.“

Religionsfreiheit findet in der Türkei faktisch nicht statt

Da ist sie wieder, diese typisch wachsweiche Diktion in der Reaktion auf absolut inakzeptables Verhalten der türkischen Regierung. Stattdessen hätte unsere Regierung ein unmissverständliches Statement abgeben müssen, in dem sie diesen Umgang mit der aramäischen Minderheit in Ostanatolien aufs schärfste verurteilt. Und sie hätte diesen moralisch verwerflichen Aspekt als zusätzliche Begründung – neben den juristischen (s.o.) – in ihre Ablehnung für Erdogans Auftrittsbegehren in Deutschland mit einfließen lassen können. Damit hätte man wenigstens einmal auf das Schicksal der Aramäer aufmerksam und deutlich gemacht, dass Religionsfreiheit in einem befreundeten (zumindest was die Nato angeht) Staat, der sich außerdem „demokratisch“ nennt, eine nicht verhandelbare Größe ist.

Ein Staatspräsident, der in seinem Land Religionsfreiheit mit Füßen tritt und religiöse Minderheiten verfolgt, hat kein Recht, unser Land, in dem sich die muslimisch Minderheit frei bewegen und entfalten kann, als „nazistisch“ zu verunglimpfen. Wer von anderen Toleranz einfordert, muss selbst auch Toleranz gewähren. Das verlangen Anstand und die Logik des normal menschlichen Umgangs miteinander. Okay, ich gebe zu, in diesem Statement kommen zu viele Begriffe vor, die es in Erdogans persönlichem Dictionnaire nicht gibt: Toleranz, Logik, Anstand, normal menschlich.

Spätestens seit der Kalif von Ankara das Zepter übernommen hat, sind die rd. 120.000 in der Türkei lebenden Christen Schikanen und Repressalien unterschiedlichster Art, bis hin zu Morddrohungen, ausgesetzt. Laut der von Kemal Atatürk eingesetzten laizistischen Verfassung genießen die Christen formal zwar Religionsfreiheit, in Wirklichkeit nützt ihnen das allerdings wenig. Christliche Kirchen sind rechtlich nicht anerkannt, dürfen keine Immobilien besitzen und keine Bankkonten führen, nicht einmal Priester ausbilden. Nach Lesart der Obersten Religionsbehörde, die nicht müde wird, gegen Christen zu hetzen, gilt jeder, der kein sunnitischer, türkischsprechender Muslim ist, als Fremder. Dementsprechend werden auch die einheimischen Christen als Fremde behandelt. Damit haben die Aramäer doppelt schlechte Karten, denn sie sprechen die Sprache Jesu, Aramäisch, eine uralte, dem Syrischen verwandte Sprache.
Wenn das 18 Punkte umfassende verfassungsändernde Gesetz mit der Wahl im November 2019 voll umfänglich in Kraft tritt, bedeutet das, dass insgesamt 69 Artikel der türkischen Verfassung geändert werden. Wenn die Christen in Erdogans Reich heute schon als Bürger 2. Klasse behandelt werden, dann gehört nicht viel Phantasie dazu sich vorzustellen, wie es ihnen danach ergehen wird.

Wo bleibt der Aufschrei der „westlichen Wertegemeinschaft“?

Nur allzu gern schwadronieren westliche Politiker von der „Wertegemeinschaft“, die es zu bewahren gilt, und berufen dich dabei selbstverständlich auf die christlich-jüdische Tradition des Abendlandes. Wo bleibt denn dann der Aufschrei der Gralshüter angesichts offenkundiger Diskriminierung und Verfolgung von Christen in der Türkei, in Saudi-Arabien, in fast allen muslimisch geprägten Ländern? Das ist nicht zu hören. Allzu deutlich geäußerte Kritik könnte ja womöglich das Ölgeschäft stören und lukrative Waffendeals behindern.

Diese verlogene Moral des Westens wird besonders offenkundig, wenn man sich die Situation in Syrien vor Augen hält. Vor Ausbruch des Bürgerkrieges lebten dort Muslime, Juden und christliche Glaubensgemeinschaften unterschiedlicher Ausprägung friedlich miteinander. Erst als die Mörderbanden des „Islamische Staats“ in Erscheinung traten, wurden Christen in deren „Hoheitsgebiet“ verfolgt. In den von Assad kontrollierten Gebieten haben die Christen nach wie vor nichts zu befürchten und können ungestört ihren Glauben leben. – Syrien wird bombardiert und mit Sanktionen belegt, gegenüber der Türkei wagt man angesichts eklatanter Verstöße gegen Religionsfreiheit – und damit gegen Menschenrecht – nicht einmal eine scharfe diplomatische Note. So groß ist die Angst der „westlichen Wertegemeinschaft“ vor dem „starken Mann am Bosporus“.

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