Juristischer Bonus für ausländische Straftäter wg. „Haftempfindlichkeit“
Von Hubert von Brunn
Ich habe mir immer eingebildet, das Vokabular der deutschen Sprache einigermaßen zu beherrschen. Jetzt musste ich mich eines Besseren belehren lassen und ein neues Wort dazulernen: HAFTEMPFINDLICHKEIT. Im Juristen-Deutsch ist dieser Begriff tatsächlich existent und er kommt hauptsächlich zur Anwendung wenn es darum geht, Straftätern mit Migrationshintergrund mildernde Umstände zuzubilligen und das Strafmaß, das im Vergleichsfall jedem deutschen Verbrecher aufgebrummt würde, zu reduzieren.
Jüngster Fall: Der abgelehnte algerische Asylbewerber Adel S. (28) ist, nachdem er wegen unterschiedlicher Delikte (z. B. Diebstahl, schwere Körperverletzung) schon mehrfach vor dem Kadi gestanden hatte, vom Zwickauer Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Richter Stephan Zantke meinte in seiner Urteilsbegründung: „Wir haben genügend deutsche Straftäter, da brauchen wir keine ausländischen.“ Das war einmal eine erfreulich klare Aussage eines deutschen Richters. Aber Adel. S. hat offenbar Wind davon bekommen – höchst wahrscheinlich durch seinen Anwalt –, dass er als allein hier lebender Algerier, mit der deutschen Kultur nicht vertraut und der Sprache nicht mächtig alle Voraussetzungen mitbringt, um einen besonderen Ausländerbonus für sich zu reklamieren. Also geht Adel. S. in Berufung und siehe da: Richter Rupert Geußer am Landgericht Zwickau schenkt dem Algerier ein Jahr Knast. Begründung: „Als Ausländer leiden Sie unter erhöhter Haftempfindlichkeit.“
Verbrechen ist Verbrechen und vor dem Gesetz sind ALLE gleich
Die Haftempfindlichkeit beschreibt den Einfluss, den die Haft auf den Täter hat. Das Alter, der Gesundheitszustand, aber vor allem die Ausländereigenschaft können sich dabei strafmildernd auswirken. In einem Kommentar zu dem hier in Frage kommenden Gesetz (§ 46 StGB) heißt es – in etwa übersetzt in Normaldeutsch: Für Ausländer ist die Haft besonders schlimm, wenn sie mit unserer Kultur nicht vertraut sind, keine Familie hier haben und kein Deutsch sprechen. Na bravo! Das ist doch schon die halbe Miete, wenn man sich entschließt, Recht und Gesetz des Gastlandes zu ignorieren und meint, sich wie die sprichwörtliche „offene Hose“ aufführen zu können. Noch zwei Beispiele gefällig?
Eric X. (31) aus Ghana hat im April 2017 in der Nähe von Bonn ein campierendes Pärchen attackiert und die Frau vor den Augen ihres Freundes vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft forderte die Höchststrafe von 15 Jahren, doch das Gericht begnügte sich (Begründung: siehe oben) mit elfeinhalb Jahren Haft. Übrigens gilt Ghana seit 1993 als sicheres Herkunftsland und Eric X. hat überhaupt kein Recht, sich hier als „Flüchtling“ aufzuhalten.
Jama B. (22) aus Afghanistan hat im März 2016 in einem Flüchtlingsheim in Schleswig-Holstein einen vierjährigen irakischen Jungen sexuell missbraucht. Auch hier wäre die Höchststrafe von 15 Jahren möglich gewesen, doch das Landgericht Kiel zeigte sich besonders milde (Begründung: siehe oben) und verhängte gerade mal zwei Jahre und vier Monate für schweren sexuellen Missbrauch. Hier wurde noch strafmildernd gewürdigt, dass der Täter betrunken war.
In welchem Land der Welt bringt die Justiz ausländischen Verbrechern so viel Milde, so viel verständnisvolle Gnade entgegen wie hier – und verhält sich gleichzeitig extrem ungerecht gegenüber einheimischen Tätern? Ins Gefängnis wird hierzulande nur gesteckt, wer nachweislich eine Straftat begangen hat und die Dauer des vorübergehenden Freiheitsentzugs richtet sich nach der Schwere der Tat. Eine JVA ist kein Sanatorium, sondern ein Ort, an dem der Verurteilte über sein Vergehen nachdenken und (hoffentlich) zu der Erkenntnis gelangen kann, dass es besser ist, Recht und Gesetz einzuhalten, als Jahre seines Lebens hinter Gittern zu verbringen. Dabei ist es vollkommen egal, wie der Täter heißt, wie er aussieht und wo er herkommt. Verbrechen ist Verbrechen! Vor dem Gesetz sind alle gleich, heißt es in unserem Grundgesetzt: ALLE! Was soll denn dann dieser hanebüchene Ausländerbonus der „Haftempfindlichkeit“?
Was ist das für eine Justiz?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Vergewaltigung Bestandteil der ghanaischen Kultur ist und ich kann mir ebenso wenig vorstellen, dass es zur afghanischen Kultur gehört, einem vierjährigen Jungen den Penis in den Mund zu stecken. Sorry, aber das muss einfach mal so deutlich gesagt werden, denn man muss nicht notwendigerweise mit der deutschen Kultur vertraut sein, um zu wissen, dass es sich in beiden Fällen um schlimme Verbrechen handelt. – Indien hat gerade die Todesstrafe für den sexuellen Missbrauch von Kindern eingeführt und vor unseren Gerichten bekommen diese Triebtäter für ihr schändliches Tun auch noch einen Bonus. Vorausgesetzt natürlich, sie sind Ausländer, können kein Deutsch etc., etc.. Wo bleiben denn da Recht und Gerechtigkeit?
An der Stelle will ich auch noch einmal an den Fall Oskar Gröning erinnern. Mit 96 Jahren ist der Mann als „Buchhalter von Auschwitz“ zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl nie an der Vernichtung von Menschen aktiv beteiligt, hatte Gröning seine „moralische Schuld“ eingeräumt und konnte darüber hinaus nachweisen, dass er nicht in dem Lager Dienst tun wollte und sich zum Einsatz an der Front gemeldet hatte. Aus gesundheitlichen Gründen hat er um Haftverschonung gebeten, doch für ihn gab es keine Gnade. Ihm wurde trotz seines hohen Alters und seines angegriffenen Gesundheitszustands keine „Haftempfindlichkeit“ zugebilligt. Das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Instanz sein Gnadengesuch abgelegt – dann ist der Mann kurz vor Haftantritt im März d.J. gestorben. Was ist das für eine Justiz?
Ein als „Gefährder“ eingestufter Salafist klagt und kassiert
Und wenn ich gerade dabei bin, mich (wieder einmal) über Rechtsprechung in Deutschland aufzuregen, die kein vernünftiger Mensch mehr versteht, dann muss ich auch den Tunesier Sami A. (41) benennen. Der Mann soll einer der Leibwächter von Osama bin Laden gewesen sein. Ob er das war, ist nicht wirklich relevant. Sein Werdegang dagegen schon. 1997 kam Sami A. aus Tunesien nach Deutschland und wurde später laut Ermittlungen der Sicherheitsbehörden in einem afghanischen Terrorcamp der al-Qaida ausgebildet. Seit vielen Jahren lebt er mit seiner Frau wieder in NRW und kassiert nach dem Asylbewerberleistungsgesetz monatlich mehr als 1.100 € Stütze vom Staat. Er gilt als Top-Salafist und damit als „akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ und muss sich bis heute jeden Tag bei der Polizei in Bochum melden.
Abgeschoben werden kann er dennoch nicht, weil er immer wieder dagegen klagt und die Gerichte seinen Einlassungen folgen, ihm drohe in seiner Heimat wahrscheinlich Folter und erniedrigende Behandlung. Wir reden hier wohlgemerkt von Tunesien, einem Land, in dem jedes Jahr Hunderttausende Deutsche ihren Urlaub verbringen. Und hätten sich Linke und Grüne nicht so vehement dagegen gesträubt, würde Tunesien heute als sicheres Herkunftsland eingestuft und eine Abschiebung von als „Gefährder“ eingestuften Salafisten wäre rechtlich sehr viel einfacher. Diese Lücke im System ist Herrn Sami A. natürlich bestens bekannt und so klagt er und klagt und kassiert und kassiert.
Der CDU-Innenexperte Philipp Amthor hat diesen skandalösen Vorgang auf den Punkt gebracht: „Das Mitleid mit ausländischen Gefährdern darf nicht schwerer wiegen als das Sicherheitsinteresse der deutschen Bevölkerung. So jemand wie Sami A. bekämpft unseren Staat, will von ihm aber gleichzeitig Schutz und Sozialleistungen beziehen. Das ist eine Unverschämtheit.“ – Dem ist nichts hinzuzufügen.
Schon seit über zwanzig Jahren wird deutsches Recht gebeugt und teilweise missachtet, wenn es sich um Ausländer oder (potentielle) Zuwanderer handelt. Wir erinnern hier an den Skandal um die Vergabe von Visa für Ukrainer, den Außenminister Fischer zu verantworten hat. Unter anderem darüber berichtet Hans-Jörg Schrötter in seinem Werk „Auf nach Germania“. Er zeigt auf, wie der deutsche Rechtsstaat kontinuierlich erodiert worden ist, was nicht nur den Umgang mit Ausländern in Deutschland betrifft. Es ist wichtig darüber informiert zu sein, wenn man das aktuelle Geschehen auch nur ansatzweise verstehen will. „Auf nach Germania“ ist erhältlich im Buchhandel oder direkt bestellbar beim Verlag hier.