Todesurteil für deutsche IS-Kämpferin im Irak – Wer Unrecht begeht, muss mit Strafe rechnen nach den Gesetzen des Landes, in dem er sich aufhält
Von Hubert von Brunn
Eine Marokkanerin mit deutschem Pass hat sich entschlossen, über Syrien in den Irak zu reisen, um sich dort der Terrormiliz „Islamischer Staat“ anzuschließen und in deren Auftrag Anschläge zu begehen. Ziel dieser feigen Anschläge ist es stets, möglichst viele unschuldige Menschen, Zivilisten, Frauen und Kinder zu töten. Jetzt hat ein irakisches Gericht die deutsch-marokkanische IS-Terroristin Lamia K. zum Tode durch den Strang verurteilt.
Und schon ertönt das Lamento aus der linken Ecke, wie sich die Iraker erdreisten können, eine deutsche Staatsbürgerin zum Tode zu verurteilen, wo doch in unserem Rechtssystem die Todesstrafe nicht vorgesehen ist. Auch das Auswärtige Amt argumentiert in diese Richtung und der deutsche Botschafter in Bagdad hat diesbezüglich bereits seinen Protest im irakischen Außenministerium zum Ausdruck gebracht. Mit welchem Recht? Nur weil sie in Mannheim gelebt hat und aufgrund ihres Passes die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt? Womöglich hat sie auch noch einen zweiten, den marokkanischen Pass in der Tasche. Verwunderlich wäre das nicht.
Betrachten wir die Fakten: Lamia K. ist kein Teenager, der sich von wem und aus welchen Gründen auch immer zu irgendwelchen unausgegorenen Spinnereien hat verführen lassen. Nein, hier haben wir es mit einer 50-Jährigen zu tun, also mit einer erwachsenen Frau, die genau weiß, was sie tut und warum sie es tut. Wenn diese Frau sich entscheidet, für den IS in den Dschihad zu ziehen, ihre beiden Töchter mitnimmt und sie mit IS-Kämpfern verheiratet und durch ihre offensichtlich extrem radikale und menschenverachtende Haltung es sogar schafft, eine gewisse Führungsfunktion in der Terrorvereinigung zu erhalten – dann hat sie ein klares Ziel: Sie will töten! Dann muss sie allerdings auch damit rechnen, dass dieses Abenteuer unter Umständen schlecht für sie ausgehen kann. Wie es heißt, soll sie u.a. bei einem Angriff auf irakische Sicherheitskräfte beteiligt gewesen sein. Ob sie dabei selbst aktiv bei der Tötung von Menschen mitgewirkt hat, wurde von den Irakern nicht mitgeteilt. Aber nach allem, was man von der Frau weiß, kann man davon ausgehen, dass sie erheblich mehr als eine Statistenrolle gespielt hat.
Die Töchter verdienen unser Mitgefühl – die Mutter nicht!
Frage also: Verdient Lamia K. unser Mitgefühl, gar unser Mitleid? Muss das AA jetzt alle diplomatischen Register ziehen, um diese Frau vor der Todesstrafe zu bewahren? – Ich habe dazu eine ganz eindeutige Haltung und sage NEIN! Durch und durch fanatisierte Menschen wie sie sind mit Argumenten nicht zu erreichen und selbst ein Leben hinter Gittern würde ihren Fanatismus und ihren religiös motivierten Hass auf alle, die nicht so denken wie sie – ob Muslime oder „Ungläubige“ – wohl kaum brechen können. Lamia K. hat sich radikalisiert, hat entschieden, ihr Leben dem „Islamischen Staat“ zu opfern, bereit, im Namen Allahs auch zu töten. Nun hat das Schicksal anders für sie entschieden. Wenn sie nach irakischem Recht in Übereinstimmung mit dem dort gültigen Anti-Terror-Gesetz zum Tod durch den Strang verurteilt wird, dann ist das weder moralisch noch rechtlich zu beanstanden. Im Gegenteil.
Was die Moral anlangt, ist Lamia K. vorzuwerfen, dass sie ihre beiden Kinder in diesen Schlamassel mit hineingezogen hat. Diese Mädchen werden ihre Mutter eines Tages verfluchen, für das, was sie ihnen angetan hat. Ihnen gilt mein Mitgefühl, denn ich denke, sie wurden von ihrer Mutter indoktriniert und verführt und wären ohne dieses „Vorbild“ vermutlich nicht da, wo sie jetzt sind. Für die jungen Frauen hoffe ich, dass das irakische Gericht ihnen gegenüber Milde walten lässt. Die Mutter indes muss sich der Gerichtsbarkeit des Landes stellen, in dem sie als IS-Terroristin aktiv war. Und wenn die Rechtsordnung in diesem Land – im Gegensatz zu uns – für terroristische Aktivitäten die Todesstrafe vorsieht, dann ist das eben so und wir müssen es akzeptieren. Es steht uns, der Bundesregierung, nicht zu, den Irak dafür zu kritisieren, wenn vom Parlament beschlossene Gesetze durchgesetzt werden.
Wir müssen unterscheiden zwischen benannten und tatsächlichen Terroristen
Aber kritisieren wir nicht auch die Türkei dafür, dass dort Hunderte von Journalisten, Schriftsteller, Oppositionelle etc. unter Terrorverdacht im Gefängnis sitzen? Ja, und diese Kritik ist absolut berechtigt. Schließlich hat Kalif Erdogan verfügt, dass jeder, der nicht vorbehaltlos seiner Meinung ist und es wagt, Kritik zu üben, eigene Gedanken zu entwickeln und zu veröffentlichen, als Terrorist zu behandeln ist. Keiner von denen war je – so weit uns bekannt ist – tatsächlich in terroristische Aktivitäten involviert. Das unterscheidet die in der Türkei inhaftierten „Terroristen“ eben fundamental von der erklärten IS-Terroristin Lamia K. Deshalb ist richtig und wichtig, dass die deutsche Diplomatie alle Hebel in Bewegung setzt, um dazu beizutragen, dass sich die Gefängnistore in der Türkei für die dort zu Unrecht inhaftierten möglichst bald öffnen. Im Fall von Lamia K. hat Deutschland dagegen überhaupt keine Veranlassung, den Moralapostel und den juristischen Besserwisser zu spielen. Bei dieser Frau geht es nicht um Verdacht oder willkürliche Zuordnung wie in der Türkei, sondern um Fakten. Und welche Strafen ein Land für Schwerverbrecher vorsieht, ist allein seine Sache.
In Richtung USA wird die Verhängung der Todesstrafe – wenn auch mitunter murrend – akzeptiert. Aber das sind ja die Guten und selbsternannten Hüter der Demokratie. Wenn man die Rechtsordnung eines Landes als Ausdruck seiner Souveränität anerkennt – und das sollte so sein – dann gilt das auch für den Irak. Ein paar Gramm Marihuana in der Tasche gehen bei uns letztlich als Ordnungswidrigkeit durch und werden dementsprechend milde geahndet. Damit beim Zoll in Bangkok erwischt zu werden, kann dagegen eine jahrelange Haftstrafe oder sogar Schlimmeres bedeuten. Wer das Risiko eingeht, muss damit rechnen, dass sein Plan nicht aufgeht, und dann im Zweifelsfalle auch die Konsequenzen tragen. So wie Lamia K.