Der Fall Sami A.: Ein freier Mann in Tunesien, von Folter keine Spur – aber die deutschen Richter wollen ihn wieder hier haben
Von Hubert von Brunn
Das Gezerre um die Abschiebung von Sami A. – von den deutschen Behörden als „Gefährder“ eingestufter Islamist, Salafisten-Prediger und mutmaßlicher Ex-Leibwächter von Bin Laden – war schon peinlich genug. Der 2. Akt dieses Abschiebe-Theaters kann nur noch als Justiz-Posse bezeichnet werden und ist mit dem gesunden Menschenverstand überhaupt nicht mehr nachvollziehbar. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beharrt auf seine Forderung, den Tunesier umgehend nach Deutschland zurückzuholen, obwohl er sich inzwischen in seiner Heimat als freier Mann bewegt. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte das geschehen?
War doch die Entscheidung der Gelsenkirchener Richter, dass Sami A. vorerst nicht abgeschoben werden dürfe, allein damit begründet, dass ihm in seiner Heimat Folter drohe. Mit dieser völlig aus der Luft gegriffenen Behauptung hat es der Tunesier, dessen Asylantrag bereits 2007 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt worden war, in den zurückliegenden Jahren mehrfach geschafft, das Gericht hinters Licht zu führen und die von den Behörden angestrebte Abschiebung zu verhindern. Dieses Mal hat es nicht geklappt, weil der richterliche Beschluss mit ein paar Stunden Verspätung bei der für die Abschiebung zuständige Ausländerbehörde in Bochum eingetroffen ist. So gesehen dumm gelaufen für Sami A., aber jetzt ist er endlich da, wo er hin gehört: in seiner Heimat.
Der Entscheidung des VG Gelsenkirchen ist jegliche Rechtsgrundlage entzogen
Nach seiner Ankunft in Tunis am 13. 07. ist er von tunesischen Sicherheitsbeamten in Empfang genommen und in Gewahrsam gebracht worden. Nach 15 Tagen wurde er gemäß tunesischem Recht auf freien Fuß gesetzt, weil der Untersuchungsrichter (noch) keine hinreichenden Gründe erkennen konnte, ihn länger festzuhalten. Der Fall ist für die tunesische Justiz allerdings keinesfalls abgeschlossen. Es wird weiter gegen Sami A. ermittelt, sein Pass wurde eingezogen und er darf das Land nicht verlassen. Das ist eine absolut rechtsstaatliche Vorgehensweise, an der es nichts zu beanstanden gibt. Von Folter keine Spur! Damit ist der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen jegliche Rechtsgrundlage entzogen, das Urteil ist obsolet.
Das ficht Richterin Margit Balkenhol und ihre wackeren Mitstreiter für Sami A.’s Rückholung jedoch nicht an. Im Gegenteil: Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 € aufgefordert, den Tunesier spätestens bis Dienstag, also morgen, zurückzuholen. Im Gegenzug hat das NRW-Flüchtlingsministerium eine Beschwerde gegen diese Vollstreckungsentscheidung vorbereitet – und der normale Bürger fasst sich an den Kopf. Ein derartiges Hickhack um einen islamistischen Gefährder, den niemand hier haben will, den niemand hier braucht, der jahrelang auf Kosten des Steuerzahlers hier gelebt hat, obwohl er keinen Anspruch auf Asyl hat? – Für Menschen mit juristisch unverbildeten Denkstrukturen ist dieser Vorgang unfassbar.
Die tunesischen Behörden werden Sami A. nicht ausliefern
Erschwerend hinzu kommt das unmissverständliche Statement seitens der tunesischen Anti-Terror-Justizbehörde. „Sami A. ist jetzt in Tunesien ein freier Mann und wird definitiv nicht an Deutschland ausgeliefert“, erklärte ein Sprecher gegenüber der Berliner Morgenpost. „Er ist tunesischer Staatsbürger und es gibt keine rechtliche Grundlage, ihn an ein anderes Land zu überstellen.“ Wenn er sich etwas habe zuschulden kommen lassen, werde das vor einem tunesischen Gericht verhandelt und nicht in Deutschland. Eine klare Haltung, die es zu respektieren gilt – auch vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Was treibt diese übereifrigen Provinzrichter an, sich über die unabhängige Justiz eines demokratischen Staates hinwegzusetzen? Ist es die in links-grünen Kreisen weit verbreitete Chuzpe, moralisch immer im Recht zu sein, ganz egal wie die Fakten aussehen? Ist es die berufsbedingte Arroganz von Roben-Trägern, die qua functionem immer Recht haben und nicht zugeben wollen/können, dass sie ein Urteil aufgrund falscher Voraussetzungen gefällt haben? Denn noch einmal: Sami A. wurde in seiner Heimat nicht gefoltert und befindet sich in dort – zumindest vorerst – auf freiem Fuß.
Wenn die tunesischen Behörden bestimmen, dass Sami. A, im Land bleibt und das Recht reklamieren, dass sie es sind, die weiter gegen ihn ermitteln, dann haben die zuständigen Behörden in NRW doch überhaupt keine Handhabe, dessen Rückführung nach Deutschland zu veranlassen. Wie kann angesichts dieser Faktenlage ein Verwaltungsgericht dann ein Zwangsgeld gegen diese Behörden androhen, wenn sie der richterlichen Forderung nicht nachkommen? Das ist einfach widersinnig und dem Bürger nicht zu vermitteln. Die Gewaltenteilung ist gut und richtig und eine der tragenden Säulen der Demokratie. Wenn aber eine dieser Gewalten – in diesem Falle die Judikative – derart hirnrissige Aktionen durchzieht, die kein normaler Mensch mehr versteht, dann wird die Demokratie ad absurdum geführt. Es ist die verdammt Pflicht und Schuldigkeit derer, die Macht innehaben, diese Macht auch zum Wohle und im Sinne des Volkes einzusetzen – darauf haben sie alle einen Amtseid geleistet, auch die Damen und Herren Richter in Gelsenkirchen.
Egotrips und Machtspielchen kommen beim Volk nicht gut an. Das bekommen die Vertreter der Exekutive angesichts zum Teil vernichtender Umfragewerte gerade heftig zu spüren.
Die nächst höhere Instanz muss das Gelsenkirchener Urteil aufheben
Bei Richtern sieht das natürlich anders aus. Auf ihre Ernennung hat das Wahlvolk keinen Einfluss und eine Absetzung ist nur in den seltensten Fällen bei wirklich gravierenden Verfehlungen möglich. Hier gilt grundsätzlich: Einmal im Amt, immer im Amt und eine übergeordnete Kontrollinstanz gibt es nicht. Im vorliegenden Fall ist es allerdings schon verwunderlich, dass die vom Gericht mit Zwangsgeld belegten Behörden den Spieß nicht umdrehen. Anstatt nur Beschwerde gegen die Vollstreckungsentscheidung einzuleiten, hätte das NRW-Flüchtlingsministerium sofort nach Bekanntwerden der Tatsache, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert wurde und auf freiem Fuß ist, bei der nächst höheren Instanz einen Eilantrag auf Überprüfung des Gelsenkirchener Urteils stellen müssen. Das ist im juristischen Prozedere immerhin möglich, dass ein Gerichtsentscheid von einer übergeordneten Instanz aufgehoben wird. Diese Vorgehensweise wäre nach meinem Dafürhalten die einzig richtige, um dieser unsäglichen Justiz-Posse ein Ende zu bereiten. Durch eine Reihe von fragwürdigen bis nicht nachvollziehbaren Urteilen in letzter Zeit haben Glaubwürdigkeit und Ansehen der Gerichtsbarkeit bei vielen Deutschen doch arg gelitten. Es wird höchste Zeit, dass sich manche Richter wieder auf die Grundfeste ihrer Urteilsfindung besinnen: „Im Namen des Volkes!“
Noch ein kleiner Nachtrag zu Sami A. „Ich will wieder mit meiner Frau und meinen Kindern zusammen sein. Ich will nach Deutschland“, hat er im Gespräch mit einem Bild-Journalisten gejammert. Der erste Teil seines Wunsches ist nachvollziehbar, der zweite Teil nicht. Dem deutschen Steuerzahler ist nicht zuzumuten, diese Familie, die – ich wiederhole mich – keinerlei Anspruch auf Asyl hat, weiterhin durchzufüttern. Also kann der Weg nur in umgekehrte Richtung führen. Frau A. und ihre Kinder packen ihre Koffer und reisen dorthin, wo der Ehemann und Vater schon ist: nach Tunesien. Für die Begleichung der Reisekosten wird man sie sicherlich unterstützen.