Wien: „Massenmigration ist die größte Bedrohung“ – Karlsruhe: Seehofer-Schelte durch den BVG-Präsidenten
Von Willy Wimmer
Gegensätzlicher konnten die beiden Nachrichten über das Phänomen Massenmigration am 26. Juni nicht sein. In der in Wien erscheinenden Zeitung „heute“ ließ sich der neuernannte österreichische Generalstabschef, General Robert Brieger, zu der heutigen Migrationsentwicklung mit den deutlichsten Worten ein. Für ihn und damit für Österreich sind mit der Migrationsentwicklung die heutzutage größten Gefahren und damit Bedrohungen für Österreich verbunden.
Da bedurfte es noch nicht einmal den heutigen Meldungen aus der nordafrikanischen spanischen Besitzung „Ceuta“ über den Massenansturm afrikanischer Migranten über den meterhohen Grenzzaun. Die spanische Polizei sprach von dem bisher brutalsten Vorgehen der aus den Gebieten des südlichen Afrika stammenden Menschen gegen die marokkanische und die spanische Polizei, unter anderem mit selbstgebauten Flammenwerfern. Zeitgleich erschien in einer deutschen Tageszeitung ein ausführliches Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle, über die mit der Masseneinwanderung verbundenen, vornehmlich innenpolitischen, Probleme. Nach der Lektüre des umfangreichen Textes blieb eine Frage offen. Was wurde mit diesem Interview eigentlich bezweckt?
„Begleitschutz“ für die Politik der Kanzlerin
Zwei Antworten drängten sich geradezu auf. Es wurde offenbar „Begleitschutz durch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts für die Politik der Bundeskanzlerin und der jeweiligen Bundesregierungen seit 2014/2015, durch die unsere deutschen Staatsgrenzen geradezu schutzlos gestellt wurden, geflogen.“ Anders kann der Text des Interviews schon deshalb nicht gewertet werden, weil an ein und demselben Tag die Bewertungen der Migration nicht derart auseinanderfallen können, wie das in den Aussagen von Generalstabschef Brieger und Verfassungsgerichts-Präsidenten Vosskuhle zum Ausdruck gekommen ist.
Das Problem für Deutschland ist in dieser Lage mit einem Namen versehen und es ist der „Verfassungsminister“ Horst Seehofer. Unter keinen Umständen will Präsident Vosskuhle dem ehemaligen Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern seine Aussagen über „Unrechtsstaat“ in Zusammenhang mit der von der Bundeskanzlerin Merkel zu verantwortenden Regierungs-und Parlamentspolitik seit dem ersten Wochenende im September 2015 durchgehen lassen. Bei der bisherigen Qualität der Verwaltung des Freistaates Bayern dürfte der Präsident in Karlsruhe davon ausgehen, dass die Wahl der Worte durch den bayerischen Ministerpräsidenten auf das Sorgfältigste vorher abgewogen worden waren, bevor sie bis heute die Grundfesten unseres Staates erschütterten.
Das Bundesverfassungsgericht nimmt seine Wächterrolle nicht wahr
Jetzt ist es also Horst Seehofer. Dabei fallen zwei Aspekte in der Argumentation des Verfassungsgerichts-Präsidenten auf. Einer seiner engsten Ex-Kollegen am Bundesverfassungsgericht hatte für die bayerische Staatsregierung ein durchschlagendes Gutachten unter rechtlichen Gesichtspunkten zu der fraglichen Berliner Politik erstellt und war an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Es wurde in der Presse von „ offenem Rechtsbruch“ berichtet, wenn es um die Politik der Regierung Merkel nach diesem Wochenende Anfang September 2015 ging. Besseren Rechtsrat kann man sich eigentlich in Deutschland nicht holen, sollte man meinen. Warum dann die Schelte gegen Horst Seehofer und nicht gegen den Ex-Kollegen? Oder liegen die Probleme im Bundesverfassungsgericht und einer „erklärten Politik der Willfährigkeit gegenüber Regierung und NATO“ letztlich tiefer? Wer in der NATO-Aggressionspolitik seit dem völkerrechtswidrigen Krieg der NATO gegen Jugoslawien erwartet hatte, beim Verbot deutscher Beteiligung an Angriffskriegen nach 1939 eine feste Burg im Bundesverfassungsgericht und seiner Wächterrolle für die Verfassung zu sehen, der wurde nach 1999 bitterlich enttäuscht.
Da musste etwas durchgezogen werden und da spielte die Verfassung genauso wenig eine Rolle wie einschlägige Bestimmungen des Soldatengesetzes. Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder konnte in aller Öffentlichkeit vor wenigen Jahren persönlich – durchaus ehrenwert – freimütig bekennen, dass er mit seinen Befehlen zum Angriff auf Belgrad das Völkerrecht gebrochen hatte. Folgen? Karlsruhe hüllt sich bis heute in Schweigen.
NATO: vom Verteidigungsbündnis hin zur Aggressionsmaschine
Das war es nicht alleine. Im Jahre 2007 verstieg sich das Bundesverfassungsgericht zu unglaublichen Begründungsvolten, als es wegen des Einsatzes von Tornado-Aufklärern in Afghanistan darum ging, welche rechtlichen Auswirkungen die mit Beschlüssen von 1999 versehene Änderung der NATO als Verteidigungsbündnis hin zu einer weltweit agierenden Aggressionsmaschine haben würde. Die völkerrechtliche Gültigkeit des NATO-Vertrages war an die erforderliche Zustimmung u.a. des Deutschen Bundestages gebunden. Dieser hatte dem NATO-Vertrag aber nur als Verteidigungsbündnis zugestimmt und war bei der Änderung 1999 erst gar nicht gefragt worden. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wenn ein Vertragszweck wie ein Verteidigungsbündnis ins genaue Gegenteil, nämlich der Aggression, verkehrt wird, dann ist das im ursprünglichen Vertragszweck inkludiert. So viele Winkel kann eine Advokatur überhaupt nicht haben, wie sie im Tornado-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Ausdruck kommt. Es bleibt daher nicht aus, dass man sich landauf-landab fragt, was eigentlich die Aufgabe des Verfassungsgerichtes ist. Jeweils „rechtlichen Begleitschutz“ für die zu fliegen, die gerade an der Macht sind und dabei die Verfassung möglichst weit hinter sich zu lassen?
Ex-Bundespräsident Gauck fordert ein neues Staatsvolk
Der Generalbundesanwalt ließ sich dabei nicht lumpen. Das haben die Versuche gezeigt, international rechtlich zulässig, amerikanische Massenmorde bei Vorgehen gegen afghanische Hochzeitsgesellschaften vor deutsche Gerichte zu bringen. Unter Verweis auf die rechtstaatliche Ordnung in den USA wurde das glatt abgelehnt und in der Konsequenz ein internationaler Freibrief für mörderisches Vorgehen in Afghanistan ausgestellt. Jetzt geht der Präsident des Verfassungsgerichtes heute hin und verlangt mehr Respekt für die Gerichte. Hohn oder was?
Es ist etwas anderes in der Mache und offenbar wird die derzeitige Politik in der Migration dazu benutzt, die besorgte Öffentlichkeit solange mundtot zu machen, bis unumkehrbare Umstände für die Substanzänderung Deutschlands geschaffen worden sind. Man hat die Worte der Bundeskanzlerin Merkel noch im Ohr von „denen, die schon länger hier sind und denen, die jetzt erst dazukommen,“ oder so ähnlich. Wenn man sich fragt, was das soll, dann wird man bei dem ehemaligen Bundespräsidenten Gauck vor wenigen Wochen in Westfalen fündig. Unter dem Jubel einer stellvertretenden Stiftungsvorsitzenden über die neue deutsche Einwanderungsgesellschaft erklärt der ehemalige und auf die Verfassung eingeschworene Bundespräsident, dass es jetzt darum gehe, ein neues Staatsvolk dort zu schaffen, wo es bislang das deutsche Staatsvolk gab. Ordnet sich dort heute der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes ein? Sollte man sich in Karlsruhe nicht fragen, ob das zur Befriedung einer aufgewühlten See beiträgt?