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Berliner Willkür: Wer dem Amt widerspricht, muss Strafe zahlen

Von Hubert von Brunn 

In einer Demokratie, einem Rechtsstaat, – so meint man – sollte es möglich sein, dass Bürger, die mit einem Verwaltungsakt nicht einverstanden sind, dagegen Widerspruch einlegen können, ohne dass es ihnen zum Nachteil gereicht. In unserer rot-rot-grün verseuchten Hauptstadt sieht das anders aus. Dort werden Bürger, die gegen die Umbenennung z. B. der Mohrenstraße Widerspruch einlegen, gebührenpflichtig bestraft.

Über das mitunter abartige Demokratieverständnis der Regierenden in Berlin habe ich mich mehrfach in unterschiedlichen Zusammenhängen ausgelassen. Aber diese Nummer, dass unbotmäßige Bürger vom Amt zur Kasse gebeten werden, weil sie mit Anordnung desselben nicht einverstanden sind, gibt diesem Thema noch einmal eine besondere Note. Diese Bürger haben wohlgemerkt nichts angestellt, keine Straftat begangen, nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. Nein, sie sind lediglich mit der Umbenennung der Mohrenstraße nicht einverstanden und haben dagegen beim Bezirksamt Berlin-Mitte Widerspruch eingelegt.
(wir haben darüber berichtet: https://www.anderweltonline.com/kultur/kultur-2020/gibt-es-eine-neue-pandemie-die-mohren-paranoia/ und https://www.anderweltonline.com/kultur/kultur-2021/der-schwarze-philosoph-ist-willkommen-der-deutsche-heino-nicht/ )
Daraufhin erhielten sie einen Gebührenbescheid mit der Mitteilung, man müsse mit Kosten zwischen 36,79 € und 741,37 € rechnen. Wer seinen Widerspruch zurückziehe, werde nicht bestraft, lädt das Amt zur Kapitulation ein. Von den weit über 1.000 Aufmüpfigen haben bereits mehr als 300 von dem großzügigen Angebot Gebrauch gemacht.

Selbstgefällige Vorgehensweise bei der Umbenennung von Straßen

Dieser an sich schon krasse Vorgang bekommt noch eine besondere Qualität, wenn man dem gegenüberstellt, wie die links-grünen Ideologen mit den linksextremen Hausbesetzern beispielsweise in der Rigaer Str. 94 umgehen. Diese militanten Antifa-Terroristen drangsalieren die Anwohner, richten erhebliche Sachschäden an Gebäuden und Fahrzeugen an, attackieren Polizisten, Feuerwehr und Rettungsdienste mit Pflastersteinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern – und sowohl der Senat als auch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg lassen sie gewähren. Mehr noch: Sie halten ihre schützende Hand über dieses extrem aggressive Gesindel. Ist doch klar. Schließlich stehen die Randalierer auf der ideologisch „richtigen“ Seite: ganz weit links. Ein wie immer auch gearteter Gebührenbescheid würde dort unbesehen in der Mülltonne landen und kein Amtsträger würde es wagen, zur Durchsetzung einer Forderung dort einen Gerichtsvollzieher vorbeizuschicken. Höchstens in Begleitung einer Hundertschaft Polizisten. Und dann: siehe oben.

Anders die Bewohner im „Afrikanischen Viertel“ im Wedding (auch Bezirk Mitte), die gegen die Umbenennung von drei Straßen Widerspruch eingelegt haben. Sie müssen damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher anklopft, um die vom Amt festgesetzte Gebühr von 148,27 € einzutreiben. Hier wurde die Umbenennung von Petersallee, Lüderitzstraße und Nachtigalplatz bereits 2017/18 in einem intransparenten Verfahren durch eine Geheimjury ohne Bürgerbeteiligung durchgesetzt. Während die Aufmüpfigen im Fall Mohrenstraße immerhin schriftlich von der anfallenden Gebühr gewarnt wurden, hatten die Widerspenstigen im „Afrikanischen Viertel“ keine Post erhalten und wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Lediglich die Gewerbetreibenden wurden informiert – perfider Weise telefonisch, also ohne Spuren zu hinterlassen. In dem Anschreiben mit der Gebührenforderung an die Leute im Wedding taucht ein kryptischer Satz auf: „Die Umbenennung von öffentlichen Straßen erfolgt als sachbezogener Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung. Eine Umbenennung von Straßen haftet der jeweiligen öffentlichen Sache an und ist an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet. Aufgrund der Sachbezogenheit der Allgemeinverfügung war eine Einzelbekanntgabe an die Beteiligten untunlich.“

Die Gerichte unterstützen das perfide Spiel des Bezirksamts

Das Wort „untunlich“ kommt im allgemeinen Sprachgebrauch nicht vor und wäre für die meisten Adressaten des Amtsschreibens wohl erklärungsbedürftig. Der zitierte wirre Satz macht vor allem eines deutlich: Die absolute Willkür des Bezirksamtes und die vollkommene Missachtung von im Grundgesetz garantierten Bürgerrechten. Ein solches Vorgehen von Politikern und Beamten, deren Aufgabe es sein sollte, sich FÜR das Wohl der Bürger einzusetzen, hat mit Demokratie überhaupt nichts mehr zu tun. Das erinnert eher an Stalin, die Nazis und den SED-Staat DDR. Die Selbstgefälligkeit der links-grünen Machthaber in der Hauptstadt ist unerträglich und man kann nur hoffen, dass die Berliner, deren Gehirnzellen noch funktionieren, dafür bei den Wahlen im September die richtige Antwort finden.

Erschwerend kommt hinzu, dass auch in den Gerichten Leute sitzen, denen die Bürgerrechte egal sind und die staatliche Willkür willfährig unterstützen. Das musste jetzt auch einer der Anwohner im „Afrikanischen Viertel“ erfahren. Zunächst hatte er die Strafgebühr bezahlt, dann aber Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, weil er mit dieser „Gebührenordnung“ nicht einverstanden war. Der Bescheid des Gerichts eine schallende Ohrfeige. „Keine Aussicht auf Erfolg“, wurde dem unartigen Bürger mitgeteilt. Die Bilanz des Klägers: Knapp 150 € ans Amt, über 400 € Gerichtskosten und rd. 900 € für den Anwalt. So ist das in Deutschland mit der gelebten Demokratie. Seine gesetzlich verbrieften Bürgerrechte einzufordern, kann teuer werden – ganz besonders in Berlin.

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