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Haftbefehl für Putin? Für Bush und Blair gibt es das schon lange

Von Peter Haisenko 

Es ist eine Sache, einen Haftbefehl auszustellen, und eine andere, diesen zu vollstrecken. Das musste Malaysia schon vor zwölf Jahren lernen, als dort ein Tribunal gegen den ehemaligen US-Präsident Bush und den britischen Ex-Premier Blair abgehalten worden ist. Allerdings ging dort dem Haftbefehl ein ordentliches Gerichtsverfahren voraus.

Wahrscheinlich haben Sie noch nie etwas davon gehört, obwohl ich im Zusammenhang mit MH 17 darauf hingewiesen habe. Im November 2011 fand in Kuala Lumpur/Malaysia ein Tribunal statt, das zu dem Schluss kam, dass George W. Bush und Tony Blair zur Verhaftung ausgeschrieben werden müssen. Der Vorwurf lautete: Verbrechen gegen den Frieden. Das Strafverfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten George W. Bush und den ehemaligen britischen Premierminister Tony Blair vor der Kuala Lumpur War Crimes Commission (KLWCC) endete mit einem Schuldspruch gegen die Angeklagten. Bush und Blair wurden auf die offizielle Liste der weltweit gesuchten Kriegsverbrecher gesetzt. Es war ein ordentliches Verfahren, mit Ankläger, Verteidiger und Richter. So sollte verfahren werden, bevor ein Haftbefehl ausgestellt wird.

Die Niederschrift zu dem Verfahren lässt es an Deutlichkeit nicht fehlen. Anzumerken ist, dass dieses Tribunal nicht vor einem „Wald-und-Wiesen-Gericht“ abgehalten worden ist. Immerhin war der vorsitzende Richter Bundesrichter Datuk Abdul Kadir Sulaiman. In seinem Urteil führt er aus: „Das Tribunal kommt zu dem einstimmigen Entschluss, dass hinreichende Verdachtsgründe vorliegen, die darauf schließen lassen, dass Präsident George W. Bush und Premierminister Anthony Blair ein Verbrechen gegen den Frieden begingen, indem sie entschieden, den Irak zu überfallen, zu erobern und den Sturz Saddam Husseins herbeizuführen.“ In der Urteilsbegründung führt er an:

Die USA haben die UN-Charta missachtet

„Nichts in der Charta der Vereinten Nationen ermöglichte eine Berechtigung des Handelns von Präsident Bush und Premierminister Blair. Die Idee, die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien seien durch den Irak bedroht gewesen, ist absurd. Aus unserer Sicht ist die Doktrin vom präventiven Erstschlag eine Doktrin ohne Grenzen. Sowohl die USA als auch Großbritannien sind schuldig des Missbrauchs der Menschenrechte an Saddam Hussein. Der Angriff auf den Irak wegen des Besitzes von Massenvernichtungswaffen entbehrt jeglicher Grundlage im internationalen Recht. Die Vereinigten Staaten haben bei all ihrer Macht dennoch nicht das Recht, internationales Völkerrecht zu ändern. Die Invasion im Irak war ein rechtswidriger Akt der Aggression und ist ein internationales Verbrechen. Das Merkmal der United Nations (UN) steht damit ebenfalls auf dem Spiel. Die beiden Angeklagten nahmen das Gesetz in die eigenen Hände. Sie handelten betrügerisch und sind daher der Anklage gemäß für schuldig befunden worden.“

Während des Prozesses stellte der leitende Staatsanwalt, Prof. Gurdial Singh Nijar, der an der Juristischen Fakultät der University of Malaya lehrt, fest, dass die Geheimdienstberichte, welche dem US-amerikanischen wie auch dem englischen Ausschuss vorgelegt worden waren, deutlich aufzeigten, dass 9/11 lediglich als Vorwand diente, da die Pläne für die Invasion bereits aus dem Jahre 1998 stammten.

Ausführliche Informationen über dieses Tribunal inklusive aller Dokumente, die auch aufzeigen, wie weitreichend die atomare Verseuchung durch die US-Uranmunition weitere Länder betroffen hat, können Sie hier einsehen:
https://denkbonus.wordpress.com/2011/11/23/bush-und-blair-als-kriegsverbrecher-schuldig-gesprochen/

Der Krieg gegen Russland war lange geplant

An dieser Stelle halte ich es für angebracht, auf die Parallelen zum aktuellen Ukraine-Krieg hinzuweisen. Auch die Pläne hierfür reichen mindestens bis ins Jahr 2014 zurück. Wie Merkel, Hollande und Poroschenko verkündet hatten, waren die Minsk-Abkommen eine Täuschung und in Wahrheit dienten sie nur der Aufrüstung Kiews für den Krieg gegen Russland. Allerdings muss angenommen werden, dass die Planungen für diesen Krieg schon Jahre zuvor existierten und mit der NATO-Osterweiterung und dem Putsch auf dem Maidan betrieben worden sind.

So mutig und aufrecht sich Malaysia auch verhalten hat, es hat zu nichts geführt. Zumindest zu nichts, was Bush oder Blair irgendwie hätte beeindrucken können. Aber ist es da ganz in den Bereich von Verschwörungstheorien zu verbannen, dass im Jahr 2014 zwei Flugzeuge der Malaysian Airlines, MH 370 und MH 17, unter mysteriösen Umständen verloren gegangen sind und es sich dabei um einen Racheakt der Verurteilten gehandelt haben könnte? Ja, es ist eine Sache, einen Haftbefehl auszustellen und eine andere, diesen zu vollstrecken. Damit bin ich zurück bei dem Haftbefehl gegen den russischen Präsident Putin und die russische Beauftragte für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belowa. Ihnen wird die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland vorgeworfen, gegen deren und den Willen der Eltern.

Immer wieder wird mit zweierlei Maß gemessen

An dieser Stelle ist eine Erinnerung an das Jahr 1975 angebracht. Damals, als die US-Armee aus Vietnam flüchten musste, wurde noch schnell die „Operation Babylift“ durchgeführt. Tausende vietnamesische Kinder, auch Säuglinge, wurden in Flugzeuge gepackt und nach Nordamerika gebracht. Dass dabei bei einem Flugzeugabsturz einige hundert ums Leben gekommen sind, war sicherlich schon damals ein zu tolerierender „Kollateralschaden“. Diese Aktion wurde allenthalben als großartige humanitäre Leistung der Amerikaner gefeiert. Diese Kinder haben zumeist bis heute keine Ahnung, wer ihre leiblichen Eltern waren. Details dazu hier:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Operation_Babylift

Zu den aus dem Gebiet der ehemaligen Ukraine gebrachten Kinder ist anzumerken, dass sie ausschließlich aus den Gebieten stammen, die sich von Kiew losgesagt haben. Sie wurden gerettet vor der Gefahr, durch den andauernden Beschuss der ukrainischen Armee direkt in die zivilen Zentren ihr Leben zu verlieren. Man könnte sagen, dass das eine Aktion war und ist, die unter der Überschrift steht, „Gefahr im Verzug“ und schnelle Abhilfe. Vergessen wir nicht, seit 2014 sind dort 14.000 Zivilisten, darunter viele Kinder, durch den Beschuss umgekommen. Beschuss, der keinerlei militärischen Sinn hat und nur dem Ziel dient, die „abtrünnige“ Bevölkerung zu terrorisieren. So, wie in der letzten Zeit immer wieder zivile Bereiche auf der Krim von Kiews Schergen beschossen werden. Auch das ist ein Verbrechen gegen jede Konvention der UN und auch gegen Kriegsrecht. Aber warum sollte man sich darüber aufregen? Es sind ja „die Guten“, die diese Verbrechen fortlaufend begehen.

Wer ist noch „Ukrainer“?

Der nächste Punkt ist, dass es sich bei diesen Kindern nicht um ukrainische Kinder handeln kann. Sie kommen aus den neuen Volksrepubliken, die nichts mehr mit Kiew zu tun haben wollen, wie mit den Referenden festgestellt worden ist. Sie, ihre Eltern, haben die ukrainische Staatsangehörigkeit abgelegt und russische Pässe erworben. Die russische Armee bewegt sich zur Zeit noch ausschließlich im Bereich der neuen Republiken. Wie soll es da überhaupt möglich sein, Kinder aus ukrainisch gehaltenen Gebieten zu verschleppen? Also ukrainische Kinder? Es ist wie immer, wenn Russland, Putin, Verbrechen vorgeworfen werden. Beweise? Gegen Putin braucht man keine. Es ist doch immer offensichtlich, dass der große Bösewicht fortlaufend Verbrechen begeht. Der Wertewesten, Kiew, würde niemals etwas tun, was kritikwürdig sein könnte.

Der Haftbefehl gegen Putin missachtet das Völkerrecht

Der Haftbefehl gegen Präsident Putin ist eine scheußliche Propaganda-Posse. Sie zeigt auf, wie verzweifelt der Wertewesten ist. Und wie überheblich. Jeder weiß, dass diese Aktion genauso wenig Wirkung zeigen kann, wie die solide durchgeführte Aktion der malaysischen Regierung 2011. So gibt es auch im Westen Stimmen, die anmerken, dass man einen amtierenden Präsident gar nicht verhaften kann, nach Völkerrecht. Das heißt, sie wissen, dass sie mit dieser Propagandaaktion schon wieder gegen das Völkerrecht verstoßen, zumindest versuchen, es zu „strecken“. Wie ist es da zu beurteilen, wenn der deutsche Justizminister Buschmann Putin verhaften lassen will, sobald er das Gebiet der BRD betritt? Oder die flotten Sprüche des Kanzlers, „niemand steht über dem Gesetz“? Der Kanzler, der seinen Hals aus der Schlinge zu ziehen versucht mit Demenz, Verzeihung, natürlich mit Vergesslichkeit, was seine Rolle in Finanzskandalen betrifft. Ebenso wie die gesamte Clown-Mannschaft in Berlin, für die es selbstverständlich ist, dass sämtliche US-Präsidenten über dem Gesetz stehen.

Weder die USA noch Russland haben den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag anerkannt. Washington selbst ist da aber noch einen Schritt weiter gegangen. Wie DER SPIEGEL im Jahr 2002 berichtet hat, drohen die USA den Niederlanden sogar mit einer militärischen Aktion, sollte man es wagen, einen US-Bürger dort anzuklagen. Ja, die Anklage als solche wäre schon ausreichend. Siehe hier und das ist lesenswert:
https://www.spiegel.de/politik/ausland/internationales-strafgericht-us-kongress-droht-niederlanden-mit-invasion-a-200430.html

Damit sagen die Herren in Washington selbst, dass sie sich als über jeglichem Gesetz stehend sehen. Ob da Kanzler Scholz in Washington Applaus erhalten kann? Und wie sähe es dann aus, wenn Moskau nach derselben Maxime handeln wollte? Ach ja, das ist natürlich etwas ganz anderes. Quod licet jovi, non licet bovi! Was Jupiter darf, darf ein Rindvieh noch lange nicht! Aber Moskau hat schon angekündigt, dass sie Strafverfahren gegen die Beteiligten an diesem Propagandaakt einleiten. Nein, sie wollen nicht in die Niederlande einmarschieren, wie es die Amis angedroht haben. Sie werden den Rechtsweg gehen und internationales Recht wie immer respektieren. Aber vielleicht war es ja auch nur das Ziel des Westens, Putin auf diese Weise umzubringen, indem er sich totlacht. Dann wäre die Welt wieder in Ordnung?

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