Ich fordere Nummernschilder für Fahrräder mit Elektromotor
Von Peter Haisenko
Kennen Sie noch die Unterschiede zwischen Fahrrädern mit Hilfsmotor, Mopeds, Mokicks, Kleinkrafträdern und Mofas? Die haben alle gemein, dass sie einen Versicherungsnachweis benötigen und der wird mit einem Versicherungskennzeichen nachgewiesen. Was unterscheidet ein Fahrrad mit Hilfsmotor von einem Fahrrad mit Elektromotor und warum braucht letzteres kein Nummernschild, obwohl es mit diesen 2021 17.285 Unfälle gegeben hat?
Fahrräder mit Hilfsmotor waren nach dem Krieg, in den 1950er Jahren, weit verbreitet. Das waren normale Fahrräder, bei denen vor dem Lenker ein kleiner Zweitaktmotor angebracht worden ist, der seine Kraft über einen Keilriemen auf das Vorderrad übertrug. Der sogenannte „Rex-Motor“. Meine Oma hatte so eins und machte damit sogar Ausflüge von München bis Berchtesgaden. Obligatorisch für so ein filigranes Fahrzeug war ein Versicherungsnachweis und schneller als 40 km/h durfte es nicht sein. Es gab auch welche, bei denen der Hilfsmotor über der Tretkurbel angebracht war und die Kraft wurde mit einer Kette auf das Hinterrad übertragen.
Ein Moped sieht aus wie ein kleines Motorrad, hat aber immer noch eine Tretkurbel mit Pedalen. Ein Mokick sieht fast genauso aus, hat aber keine Tretkurbel, sondern Fussraster und einen Kickstarter. Beide sind auf 40 km/h beschränkt und brauchen ein Versicherungsnummernschild. Um diese drei Fahrzeugtypen fahren zu dürfen, muss man 16 Jahre alt sein und einen „kleinen“ Führerschein haben. Ein Kleinkraftrad ist wie ein Mokick, darf aber 80 km/h schnell sein. Es muss vom TÜV überprüft sein, regelmäßig, hat ein richtiges Nummernschild und man braucht einen fast richtigen Führerschein. Eine Versicherung sowieso. Während der 1960er Jahre wurde das Mofa eingeführt. Das durfte nur 25 km/h schnell sein und man braucht keinen Führerschein aber auch ein Versicherungskennzeichen.
Mofa, „Pedelec“ oder E-Roller?
Warum erzähle ich das? Ganz einfach: Was unterscheidet ein Fahrrad mit Elektromotor von einem Mofa oder einem Fahrrad mit Hilfsmotor? Man braucht keinen Versicherungsnachweis. Das steht im Gegensatz zu den E-Rollern, die zwar nur 12 km/h schnell sein dürfen, aber dennoch ein Versicherungskennzeichen haben müssen. Also nochmals: Warum gilt das nicht für Fahrräder mit Elektromotor, die wie ein Mofa auch 25 km/h schnell sein dürfen?
Mit den Elektrofahrrädern sind ebenfalls elektrifizierte Lastenräder aufgekommen. Die sind mittlerweile teilweise schwerer als ein herkömmliches Mofa. Dann die Gefährte, die von Lieferdiensten betrieben werden. Die haben Reifen, die mehr an ein Motorrad erinnern, denn an ein Fahrrad. Sieht man den Lieferrädern beim Fahren zu, fällt auf, dass die Jungs darauf eigentlich nur pro forma die Pedale bewegen. So sind die eher als Elektro-Mofas einzuordnen. Die Lastenräder als solche bewegen sich in Gewichtsklassen, die bei einem Aufprall mit 25 km/h erheblichen Schaden anrichten können. Noch dazu sind in manchen Sitzplätze für bis zu zwei Kinder eingebaut. Da kann einem Angst und Bange werden. Eine Helmpflicht wie für ein Moped gibt es nicht und eben keine Pflicht für eine Versicherung.
Auch E-Räder können „frisiert“ werden
Für die meisten Fahrräder mit Elektromotor kann man Vorrichtungen kaufen, die die Beschränkung auf 25 km/h ausschalten. Etwa so, wie wir als junge Wilde unsere Mopeds „frisiert“ haben und die liefen dann ganz schön schnell. Man durfte sich nur nicht erwischen lassen, aber wer kontrolliert den Zustand von E-Rädern? So stelle ich fest, dass sich der Betrieb von E-Rädern geradezu in einem rechtsfreien Raum bewegt. Wo ist da die deutsche Regulierungswut geblieben? Es sieht so aus, dass auch diese der grünen Ideologie geopfert worden ist. Der gute Deutsche soll Fahrrad fahren! Das darf nicht behindert werden mit einer Versicherungspflicht oder anderen lästigen Auflagen.
Bei all dem muss ein Blick auf die Unfallstatistik geworfen werden. Dazu meldete ZEIT-Online im Juli letzten Jahres: „Die Zahl der Unfälle mit Pedelecs ist seit 2014 stark gestiegen. Das berichtete das Statistische Bundesamt. Demnach registrierte die Polizei vor acht Jahren 2.245 Pedelec-Unfälle mit Personenschaden, 2021 lag die Zahl mit 17.285 fast siebenmal so hoch. Häufig waren diese Unfälle schwerwiegender als solche mit Fahrrädern ohne Motor.“ Siehe hier:
https://www.zeit.de/mobilitaet/2022-07/deutschland-mobilitaet-mehr-unfaelle-mit-e-bikes?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.bing.com%2F
Wer kommt für Schäden auf?
17.285 Unfälle mit Personenschaden sind keine Kleinigkeit und keiner dieser Schäden ist von einer passenden Versicherung abgedeckt. Die nicht unerheblichen Kosten werden im Normalfall von den Krankenkassen geleistet und so von allen, die die Krankenkassen finanzieren müssen. Das Statistische Bundesamt meldet dazu verunglückte Kraftrad- und Fahrradbenutzer bei Straßenverkehrsunfällen 2021 in %:
Krafträder mit amtlichen Kennzeichen: 20 % (Das sind die Kleinkrafträder und "richtige" Motorräder.)
Krafträder mit Versicherungskennzeichen: 9 % (Mopeds, Mokicks und Mofas)
Fahrräder einschließlich Pedelecs: 71 %
Siehe hier: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/unfaelle-zweirad-5462408217004.pdf?__blob=publicationFile
Man kann diese Statistik so interpretieren: Zu viele Nutzer von einfachen Fahrrädern oder Fahrrädern mit Elektromotor sind undiszipliniert und halten sich nicht an Verkehrsregeln. Ich selbst muss das täglich erleben. Bei mir in der Nähe gibt es eine kleine Fussgängerzone, die für Radfahrer freigegeben ist. Allerdings steht an beiden Enden ein Schild, das „Schritttempo“ vorschreibt für diesen Bereich. Kaum ein Radfahrer hält sich daran, obwohl es dort direkt nebenan ein Altersheim und einen Kindergarten gibt. Will man diese Schnellfahrer auf korrektes Verhalten hinweisen, kommen zumeist nur dumm-arrogante Kommentare. Ein Unrechtsbewusstsein ist nur in seltensten Fällen zu beobachten. Wer wird aber für Schäden aufkommen, wenn ein Unfall geschieht?
Velo-Solex oder Fahrrad mit Elektromotor
Kennen Sie noch das Velo-Solex? Das war das ehrlichste Mofa. Es hatte einen minimalen Verbrauch und mit dem Tank, der kaum mehr als einen Liter fasste, konnte man fast 100 Kilometer weit kommen. Es war fast unmöglich, das Velo-Solex zu „frisieren“. 25 km/h war die echte Höchstgeschwindigkeit. Dieses Mofa darf ohne Versicherungskennzeichen nicht gefahren werden. Siehe Bild oben. Vergleicht man nun dieses echte Ökomobil mit den E-Rädern der Lieferdienste, gleichen diese mehr einem Motorrad und brauchen keine Versicherung. So kann man sagen, dass sich der gesamte Komplex „Fahrräder mit E-Motor“ im nahezu rechtsfreien Raum bewegt. Das entspricht der Grundhaltung aller Grünen, die schon immer bereit sind, gesetzliche Vorgaben zu vermeiden oder missachten, wenn diese für ihre Ideologie hinderlich sein könnten.
So fordere ich Fahrräder mit E-Motor dort einzugliedern, wo sie hingehören: Bei den Mofas und die benötigen einen Versicherungsnachweis, der mit einem Versicherungskennzeichen nachgewiesen werden muss. Die Schweiz hat das schon lange so. Aber wie kann ich es wagen, solche Forderungen zu stellen, E-Räder mit Mofas zu vergleichen? Ach ja, normale Mofas haben ja einen Verbrennungsmotor und der ist böse. Ein E-Motor ist natürlich nur gut und bei derart guten Verkehrsmitteln kann doch gar kein garstiger Unfall passieren. Ausgenommen die 17.285 Unfälle mit mehr als hundert Toten, die man nach grüner Ideologie einfach ignorieren darf.
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Diese Elektroboliden brauchen keinen Versicherungsnachweis.
Das Fahrrad mit Rex-Motor von 1948 darf ohne Versicherungsnummernschild nicht auf der Straße bewegt werden.