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Alle Ukrainer haben in der BRD Diplomatenstatus
Von Peter Haisenko
Eines der wichtigsten Elemente des Grundgesetzes ist die Gleichbehandlung, ohne Ansehen der Herkunft, Religion oder anderer Merkmale. Akkreditierte Diplomaten sind davon ausgenommen. Sie können nicht nach BRD-Recht verurteilt oder bestraft werden. Sie können nur als „Persona non grata“ ausgewiesen werden. Nicht einmal letzteres gilt für Ukrainer in der BRD.
Der Sonderstatus von Diplomaten ist ein uraltes und weltweit geachtetes Recht, ohne das besonders in Krisenzeiten der diplomatische Umgang von Staaten untereinander kaum möglich wäre. Akkreditierte Diplomaten genießen umfassenden Schutz vor möglicherweise böswilligen Aktionen ihrer Gastländer. Nur so können sie die Interessen ihres Landes im Gastland unbehelligt vertreten. Sie können im Gastland nicht zur Verantwortung gezogen werden für kleine Vergehen wie Verkehrsverstöße bis hin zum Mord. Sie können nur ausgewiesen und so der Justiz ihres Heimatlandes überstellt werden. Während der letzten Jahre wurde dieses Prinzip immer weiter ausgehöhlt, insbesondere im Umgang mit der Russischen Föderation. Da wurden Diplomaten ausgewiesen als Strafaktion. Auch das Prinzip der Unantastbarkeit von Auslandsvermögen ist sträflich missachtet worden. Aber wir müssen beobachten, dass es da seit zwei Jahren einen Sonderstatus für Ukrainer gibt, die sich in der BRD aufhalten.
Bereits vor etwa zwanzig Jahren wurde Ukrainern von der Regierung Schröder/Fischer ein Sonderstatus zugesprochen. Die Visumspflicht für die Einreise in die BRD wurde aufgeweicht bis gänzlich gestrichen. Man sieht daran, wie weit die Instrumentalisierung der Ukraine gegen Russland zurückreicht. Einen ähnlichen Umgang mit Russen gab es nicht und gibt es bis heute nicht. Wer dazu sein Gedächtnis auffrischen will, dem sei das Werk von Hans Jörg Schrötter empfohlen „Auf nach Germania“:
https://anderweltverlag.com/p/auf-nach-germania
Autofahren ohne Versicherungsnachweis
Mit Beginn der Sonderoperation Russlands zum Schutz der russischsprachigen Bevölkerung in der Ostukraine erhielten alle Ukrainer einen Sonderstatus für die Einreise in die BRD. Seither dürfen Ukrainer in die BRD ein- und ausreisen nach Belieben und auf welchem Weg auch immer. Sie werden alimentiert mit Bürgergeld und dürfen kostenfrei wohnen. Dass dieses Verfahren an sich schon zweifelhaft ist, auch nach internationalem Recht, steht außer Frage. Aber damit nicht genug. Sie dürfen ihr KFZ mitbringen, dieses hier benutzen, ohne einen ansonsten obligatorischen Versicherungsnachweis zu erbringen. Das hat Folgen. Der deutsche Autofahrer muss mit höheren Versicherungsprämien für Schäden aufkommen, die Ukrainer verursacht haben. Darüber habe ich bereits im November 2023 berichtet:
https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20232/wegen-e-autos-und-ukraine-kfz-versicherungen-werden-teurer/
Damals gab es auch Zweifel an meiner Berichterstattung. Jetzt kam mir aber der Zufall zu Hilfe, jegliche Zweifel an diesem unsäglichen Zustand auszuräumen. Ein guter Bekannter aus der Gegend von Hamburg hatte eine Beobachtung gemacht, die sein Gerechtigkeitsgefühl strapaziert hat. Er sah eine Ukrainerin, die sich auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz aus ihrem Auto ausgesperrt hatte. Unfähig dieses Problem zu lösen, ließ sie ihren PKW einfach stehen. Dieser Parkplatz ist kostenpflichtig. Als er am nächsten Tag wieder dort war, stellte er fest, dass dieser ukrainische PKW immer noch dort stand und keinen Strafzettel erhalten hatte. Auch am nächsten Tag nicht. Er selbst hatte auf diesem Parkplatz schon einmal einen Strafzettel erhalten, weil er die Parkzeit um 15 Minuten überzogen hatte. Da wollte er wissen, warum das so ist.
Strafzettel für Ukrainer sind sinnlos
Ich merke dazu an: Dieser Herr ist älter als 80 Jahre und verfügt noch über ein gesundes Rechtsempfinden. Ein verdienter Ingenieur, der viel geleistet hat für das Prosperieren der BRD. Dieser Herr hat also beim Ordnungsamt angerufen und um Aufklärung gebeten. Er hatte Glück und wurde mit einem kompetenten Mitarbeiter verbunden. Nachdem er den Vorgang dargestellt hatte, bekam er folgende Auskunft: Es gibt die Anweisung, für ukrainische PKW und ihre Fahrer keine Strafzettel auszustellen. So sehr diese Anweisung jedem Rechtsstaat Hohn spricht, widerspricht sie auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Dennoch muss festgestellt werden, dass sie lebenspraktisch ist und den Ämtern viel Arbeit erspart, die vollkommen nutzlos ist.
Wir wissen, dass es schon schwierig ist, Strafzettel gegen deutsche Autofahrer zu vollstrecken, die diesen im europäischen Ausland erhalten haben. Aber da gibt es Rechtsabkommen, die das ab einer bestimmten Höhe ermöglichen. Schließlich ist über das Kennzeichen der Halter zu ermitteln und so auch im Heimatland zu erreichen. Mit ukrainischen PKW sieht das anders aus. Die Identität des Fahrers oder Halters eines ukrainischen PKW kann in Kiews Musterland der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte nicht ermittelt werden. Schon gar nicht der Aufenthaltsort. Unter den gegebenen Umständen ist die Anweisung, ukrainischen PKW keine Strafzettel auszustellen, durchaus vernünftig. Man spart sich unnötige, weil sinnlose Verwaltungsakte. Aber ist das eines Rechtsstaats würdig?
Ukrainer werden nicht ausgewiesen
Ukrainer, nicht nur PKW-Fahrer, können sich in der BRD mit derselben Sorglosigkeit bewegen, wie es sonst nur Diplomaten zusteht. Sie werden nicht zur Rechenschaft gezogen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und selbst wenn sie einen Unfall mit Verletzten verursacht haben, müssen die deutschen Steuerzahler nicht nur für den Schaden am ukrainischen PKW aufkommen. Sie bezahlen auch noch für die medizinische Versorgung des ukrainischen Unfallverursachers. Ukrainer können auch nicht ausgewiesen werden. So haben Ukrainer in der BRD sogar einen besseren Status als akkreditierte Diplomaten. Die können ausgewiesen werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf den Umgang mit straffällig gewordenen Migranten aus anderen Ländern.
Der Umgang mit Migranten aus der Ukraine spricht jeder Rechtsstaatlichkeit Hohn. Zudem gibt es für die meisten Zuwanderer aus der Ukraine keinen Fluchtgrund. Es sei denn, man wertet Fahnenflucht als solchen oder die Suche nach einem besseren Leben ohne dafür arbeiten zu müssen. Schließlich sind 80 Prozent des ehemaligen ukrainischen Staatsgebiets nicht direkt von Kampfhandlungen betroffen. Die Stromversorgung ist zwar gestört, aber direkte Gefahr für Leib und Leben besteht nicht. Russland liefert immer noch Erdgas nach Kiew und auch in die BRD. Anders sieht es in den vier neuen Volksrepubliken im Osten der Ukraine aus. Dort werden täglich Zivilisten getötet durch Beschuss der Kiew-Soldaten. Mehr als 10.000 Zivilisten sind dem seit 2014 zum Opfer gefallen. Flüchtlinge aus dieser Gegend sind aber im Westen nicht willkommen und können diesen auch nicht erreichen. Die Anzahl ist nicht genau bekannt, aber es werden wohl mehr als eine Million sein, die wegen akuter Lebensgefahr nach Russland geflüchtet sind.
Propagandabilder von verfallenen Häusern
Gern werden in der BRD Bilder von verfallenen Bauernkaten gezeigt, die den „brutalen Angriffskrieg“ Russlands belegen sollen. Das ist Propaganda. Seit 1990, noch vor 2022, haben Millionen Ukrainer ihr Land, das Musterland der Demokratie und Menschenrechte ohne Korruption, verlassen und die leerstehenden Häuser auf dem Land verfallen eben so, wie jedes Haus, das nicht bewohnt und gepflegt wird. Vergessen wir nicht: Seit 1990 ist das BIP der Ukraine kontinuierlich gesunken. Schon vor 2022 war die Ukraine in einem jämmerlichen Zustand. Wenn jetzt davon gesprochen wird, wieviele hunderte Milliarden man für einen Wiederaufbau benötigen wird, so wäre mindestens die gleiche Summe schon vor Beginn der Sonderoperation nötig gewesen, um die Ukraine in einen funktionsfähigen Staat zu verwandeln. Es waren die Industrieregionen im Osten, die das Land am Leben erhielten und gerade die wurden von Kiew geschunden und zerstört, nachdem man den Menschen dort ihre Muttersprache verboten hatte. Ach ja, die Ukraine, das Vorbild an Demokratie und Menschenrechten? Alle Oppositionsparteien wurden verboten und es gibt nur noch ein Staatsfernsehprogramm.
Russenhass steht über dem Grundgesetz
Der Umgang des Westens und vor allem der BRD mit Migranten aus der Ukraine ist von politischen Motiven geleitet. Da geht es nicht mehr um Völker- oder Menschenrechte. Und schon gar nicht um deutsche Interessen. Ginge es auch nur ansatzweise um deutsche Interessen, dann gäbe es eine Diskussion über die Auswirkungen der zugewanderten Ukrainer auf den Wohnungsmarkt. Ebenso wie man dasselbe Thema bezüglich Migranten aus anderen Ländern behandeln müsste. Und diese zeigen sich auch schon empört darüber, dass Ukrainer besser behandelt werden, als sie selbst.
Wo bleibt da das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes? Dass sich Ukrainer mit ihren PKW hier in einem rechtsfreien Raum bewegen dürfen, wird der Öffentlichkeit vorenthalten, denn das könnte zu breitem Unmut führen. Mancher regt sich ja schon darüber auf, dass Diplomaten diesen Sonderstatus haben, der ihnen Straffreiheit garantiert. Was wären aber die Folgen, wenn den Deutschen bewusst wird, dass Ukrainern in Deutschland nahezu die gleichen Privilegien gestattet werden, wie Diplomaten? Mit dem Vorteil noch oben drauf, dass sie keine Ausweisung befürchten müssen. Da könnten auch echte Diplomaten zornig werden. Zu Recht!