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Das perfide Geschäft mit Asylprozessen
Von Peter Haisenko
Im Jahr 2024 sind mehr als 100.000 Klagen gegen eine Ablehnung auf Asylrecht vor deutschen Gerichten eingereicht worden, berichtet der „Spiegel“. Bestätigt das Gericht die Ablehnung des BAMF, hat der Migrant die Möglichkeit, bis zu sieben weitere Instanzen anzurufen. Daran verdienen Heerscharen von Rechtsanwälten eine Menge Geld und der Steuerzahler bezahlt das.
Deutsche Gerichte sind chronisch überlastet. Sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht. Zu viele Straftäter müssen aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil ihre Anklage nicht fristgerecht erstellt wird. Prozesse ziehen sich unverhältnismäßig in die Länge, was sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht zu absurden Zuständen führt. Obwohl der Kläger, die klagende Firma, letztendlich Recht zugesprochen bekommt, musste bereits Insolvenz angemeldet werden, weil dem Kläger die „Luft“ ausgegangen ist. Diese Zustände sind eines Rechtsstaats unwürdig.
100.000 Prozesse, die gegen Asylbescheide angestrengt werden, sind kein Pappenstiel. Die Gerichte sind damit für mindestens eine Million Stunden beschäftigt. Wird eine durchschnittliche Jahresarbeitszeit von 400 Stunden pro Jahr und Richter angenommen, sind mit diesen Asylprozessen etwa 2.500 Richter beschäftigt. Dazu kommt die Anzahl an anderen Angestellten der Gerichte und so kommen wir auf etwa 10.000 Fachkräfte, die ausschließlich mit Asylverfahren beschäftigt sind. Für das Jahr 2022 wird die Gesamtanzahl an Richtern an deutschen Gerichten mit 22.000 angegeben. Das heißt, knapp 12 Prozent der Richter in Deutschland werden mit Asylprozessen von anderen Aufgaben abgehalten. Das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Richters beträgt etwa 70.000 Euro. Daraus folgt, dass allein die Gehälter für Richter, die mit Asylverfahren beschäftigt sind, etwa 175 Millionen Euro betragen. Rechnet man die anderen Gerichtsangestellten dazu, kommen leicht 500 Millionen Euro zusammen, also etwa eine halbe Milliarde. Dafür muss der Steuerzahler aufkommen.
Anwälte und Gerichte werden vom Steuerzahler bezahlt
Betrachten wir nun die andere Seite, die Anwälte. Kein Asylbewerber, der gegen einen negativen Bescheid klagt, kann seinen Anwalt oder Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen. Der Steuerzahler kommt dafür auf, ganz gleich, wie der Prozess ausgeht. Die Bezahlung der Anwälte hat zwei Stufen. Einmal reines Asylrecht und dann die Klage auf Aufenthaltsrecht. Letztere wird höher eingestuft und liegt im Schnitt bei etwa 1.000 Euro. Die Klagen auf Aufenthaltsrecht sind nicht enthalten in der Summe der Klagen gegen eine Ablehnung auf Asylrecht. Diese Kosten kommen also noch oben drauf und auch die sind in ähnlicher Höhe wie die schon aufgeführten. Bleiben wir bei Asylklagen. Angenommen die Kosten für den Anwalt betragen im Schnitt 800 Euro, dann muss der Steuerzahler dafür etwa 80 Millionen aufbringen. Zählt man alles zusammen, dann kosten die Asylverfahren ganz allgemein die Steuerzahler mehr als eine Milliarde Euro. Eine Milliarde an Steuererleichterungen wurde den deutschen Bauern versagt.
Wer es genauer wissen will, der findet es hier:
https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylmagazin/AM2005-09-08-Ton.pdf Aber Achtung, diese Zahlen sind von 2005. Aktuellere Zahlen konnte ich nicht finden und so ist meine Rechnung oben wahrscheinlich noch um den Faktor zwei zu niedrig.
Ganz allgemein ist die Praxis mit Migranten zu hinterfragen. Kurz beschrieben sieht das so aus: Da kommt jemand illegal ohne Identitätspapiere in unser Land. Illegal wegen des „Dublin-Abkommens“, nämlich aus einem sicheren Drittland. Man weiß nicht wer er ist und auch nicht, woher er kommt oder wie alt er wirklich ist. Letzteres darf nicht festgestellt werden, zum Beispiel durch eine Röntgenaufnahme seiner Hand. Und das, weil seine Persönlichkeitsrechte missachtet werden könnten. Man vergleiche, wie man mit deutschen Staatsbürgern bezüglich Corona und Impfnachweis umgegangen ist. Dann stellt eine Behörde, das BAMF, fest, dass der Migrant kein Recht auf Asyl hat.
Wenn Migranten die Entscheidung eines deutschen Amts nicht akzeptieren
Der Migrant ist nach Deutschland gekommen, weil er in einem Rechtsstaat Sicherheit sucht. Den Faktor, dass er großzügig alimentiert wird, lasse ich hier bewusst außen vor. Wird sein Asylantrag dann vom Amt dieses Rechtsstaats abgelehnt, zweifelt der Migrant das rechtsstaatliche Handeln des Amts an und zieht gegen das Amt des Staats vor Gericht, also den Staat selbst. Das tut er in dem Wissen, dass er keine Kosten dafür hat. Er tut es aber auch, weil es Heerscharen von Anwälten gibt, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben. In den Netzwerken der Migranten kursieren die Namen dieser Anwälte. Die wiederum reichen dann Klage ein, obwohl sie bei kurzer Durchsicht der Daten erkennen müssen, dass dieser Prozess keine Aussicht auf Erfolg hat. Sehen wir dazu die Statistik 2024 an.
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-dezember-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Ich weiß nicht, ob diese Statistik des BAMF absichtlich so unübersichtlich gestaltet wird. Es fällt schwer, aus dem Wust brauchbare Zahlen zu isolieren. Ich komme zu folgendem Ergebnis: 2024 wurden insgesamt 290.945 Asylanträge gestellt. Davon 229.751 Erstanträge und 21.194 Folgeanträge. Es gab insgesamt 301,350 Entscheidungen über Asylanträge. Eine Rechtsstellung als Flüchtling ((§ 3 Abs. 1 AsylG, Art. 16a), nein, nicht als „Geflüchteter“, erhielten 37.935 Eingereiste, was aber kein Anrecht auf Asyl beinhaltet. Eine Anerkennung als Asylberechtigte (Art. 16a GG u. Fam.Asyl) erhielten aber nur 1.964 Bewerber. Das heißt, nicht einmal ein Prozent der Asylbewerber wurden als asylberechtigt eingestuft. Auch diese Verfahren kosten den Steuerzahler leicht eine Milliarde.
Und sie dürfen bleiben, egal was
Eine Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG erhielten 75.092 Bewerber. Das heißt, sie sind nicht asylberechtigt, dürfen aber aus obskuren Gründen in der BRD bleiben. Mit der selben Begründungslage erhielten 20.823 Bewerber eine „Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG“. Das heißt, auch die dürfen bleiben, solange sie wollen. Und jetzt kommt´s: Das BAMF selbst berichtet über abgelehnte Bewerber, bezeichnet diese Entscheidungen seines eigenen Amts aber als „unbegründet abgel./ offens. unbegr. Abgel.“ für 91.940 Antragsteller. Wie kann ein Amt in seinen eigenen Veröffentlichungen bekanntgeben, dass seine Entscheidungen „unbegründet, offensichtlich unbegründet“ sind? Vergleichen wir dazu die Zahl von mehr als 100.000 Klagen gegen den Asylbescheid, dann könnte man vermuten, dass das Amt selbst diesen Klagen Vorschub leistet. Wes Geistes Kind ist der Präsident des BAMF, Dr. Hans-Eckhard Sommer? Oder ist er im Versorgungsverein für notleidende Anwälte? Ja oder ist die Innenministerin Faeser weisungsberechtigt?
So komme ich zu dem Schluß, dass das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ seinem Namen alle Ehre erweist. Es ist das Amt für Migration und Flüchtlinge, nicht für die Abwehr und Ausweisung von (illegalen) Migranten, die kein Anrecht auf Asyl haben. Dieses Amt wurde am 12. Januar 1953 gegründet und hatte damals die Aufgabe, sich vor allem um deutsche Vertriebene, Flüchtlinge aus den Ostprovinzen zu kümmern. Oder um Flüchtlinge aus Stalins Reich. Das Asylrecht als solches hatte damals einen anderen Hintergrund. Es ging darum, Flüchtlingen aus kommunistischen Ländern mitzuteilen, dass sie jederzeit im „goldenen Westen“ willkommen sind, vor allem, wenn sie etwas gelernt hatten. Das sollte die Abwanderung der Intelligenzia aus den Ostblockstaaten fördern. An irgendwelche Asylanten aus anderen Kontinenten hatte damals niemand gedacht. Allerdings ist es seit etlichen Jahren wieder so, dass jeder, der gegen Putin oder Lukaschenko ist, in der BRD herzlich willkommen geheißen wird.
Das deutsche Asylrecht war immer politisch
So kann man erkennen, dass das Asylrecht in der BRD von Anfang an ein Mittel war, den Ostblockstaaten Schaden zuzufügen; die Überlegenheit des Westens zu demonstrieren. Es hätte mit der „Wiedervereinigung“ abgeschafft werden müssen, weil es keine kommunistischen Länder mehr gab. Allerdings hätte es dann Probleme geben können mit dem unbegrenzten Zuwanderungsrecht für Juden aus dem ehemaligen Ostblock und das waren auch mehr als eine Million, die schnell nach Deutschland gekommen sind. Erinnern Sie sich noch an die Probleme mit der Rentenfinanzierung während der 1990er Jahre? Die Integration der DDR-Rentner wäre die Ursache, wurden wir auch damals angelogen. Tatsächlich war es die Zuwanderung von Juden aus den Ostblockstaaten im Rentenalter, die sofort Maximalrente zuerkannt bekamen, wenn sie hier angekommen sind. Die genaue Anzahl ist nicht bekannt, aber es dürfte eine Million gewesen sein. So war dieses Problem auch nach etwa 15 Jahren behoben, weil diese zusätzlichen Rentner auf natürliche Weise „ausgestorben“ sind.
Es waren Rentner, die niemals etwas für ihre Rente eingezahlt haben. Damit schließt sich der Kreis. Seit 2015, seit Merkels Grenzöffnung, sind es jetzt illegale Migranten, die von unseren Steuergeldern alimentiert werden, ohne sich jemals einen Rechtsanspruch erworben zu haben. Dazu sind noch Menschen gekommen, die die Ukraine verlassen haben und in die BRD gekommen sind, obwohl 80 Prozent der Ukraine kein Kriegsgebiet sind. Zählt man das alles zusammen, kommt man auf Beträge in mittlerer zweistelliger Milliardenhöhe, die die Regierungen im „besten aller Deutschlands“ den Bürgern auferlegen. Wie wir an den Anwälten sehen können, gibt es zu viele, die sich dadurch eine goldene Nase verdienen. Wie die „Impfärzte“. In beiden Fällen gilt: Gäbe es nicht so viele, die daran verdienen, wäre der Widerstand größer. Ich selbst kenne Leute, die mit der Aufstellung von Wohncontainern für Migranten mal schnell Millionen aus Steuergeldern abgegriffen haben.
Der Kampf gegen die Heimat läuft schon länger
Wer jetzt glauben will, die Verschwendung von Steuergeldern für alles (un-)mögliche hätte erst mit Merkels Grenzöffnung begonnen, der liegt falsch. Dieses antideutsche Programm läuft schon länger. Ich zitiere den grünen Ex-Außenminister Fischer: „Deutschland ist ein Problem, weil die Deutschen fleißiger, disziplinierter und begabter als der Rest Europas sind. Das wird immer zu Ungleichgewichten führen. Dem kann aber gegengesteuert werden, indem so viel Geld wie nur möglich aus Deutschland heraus geleitet wird. Es ist vollkommen egal wofür, es kann auch radikal verschwendet werden – Hauptsache, die Deutschen haben es nicht. Schon ist die Welt gerettet.“
Und dazu betrachten wir nun, was die Grünen während der letzten Jahre „geleistet“ haben und wie sie jetzt die aktuelle Politik dominieren, obwohl sie nur noch einen Zehnprozentpartei sind. Aber es war Merkel, die das alles eingeleitet hat und sie war eigentlich die erste grüne Kanzlerin. Was sich also in der BRD abspielt mit der Migration, ist von langer Hand geplant und durchgeführt worden von Leuten, die „mit Heimat noch nie etwas anfangen konnten“. Auch der Wahlbetrug von Merz war so geplant, wie der Grüne Hofreiter ausgeplaudert hat. Oben drauf noch die Kriegspolitik. So verrückt es eigentlich ist, kann man nur noch darauf hoffen, dass diese BRD mit „unserer Demokratie“ so schnell wie möglich unter geht. Nur dann kann ein Neustart gelingen, an dem Deutschland gesunden kann, frei von all den Volksvernichtern. Und ja, es gibt eine Partei mit fähigen Leuten, aber die ist ja in Teilen gesichert rechtsextrem. Aber auch das wurde von Leuten festgestellt, die offensichtlich ihre Heimat nicht lieben.
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Auch die Aufnahme von Ukrainern hat eine Vorgeschichte. Es war der damalige Außenminister Fischer, der die Visumspflicht für Ukrainer abgeschafft hat. Das gilt und wirkt bis heute. Aber schon damals gab es weitere Ansätze, Deutschland mit Migranten zu fluten. Lesen Sie und staunen Sie, was unser Autor Hans Jörg Schrötter, ein ehemaliger Staatssekretär mit Insiderwissen, zu diesem Thema in seinem Werk „Auf nach Germania“ zusammengetragen hat. Bestellen Sie Ihr Exemplar direkt beim Verlag hier oder erwerben Sie es in Ihrem Buchhandel.