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Wir haben aus der Geschichte gelernt
Von Sigrid Petersen
Am 23. März 1933 verabschiedete der Reichstag das sogenannte Ermächtigungsgesetz, das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. 1933 war die NSDAP auf die Stimmen der Zentrumspartei angewiesen.
In seiner Rede vor den Abgeordneten warb Hitler um die Annahme des Gesetzes, indem er die wirtschaftliche Notwendigkeit betonte: „Das Programm des Wiederaufbaus von Volk und Reich ergibt sich aus der Größe der Not unseres politischen, moralischen und wirtschaftlichen Lebens.“ Und dass die Regierung nur insofern „von diesem Gesetz Gebrauch machen wird, als es zur Durchführung der lebensnotwendigen Maßnahmen erforderlich ist.“ Da die NSDAP mit der DNVP zusammen über eine klare Mehrheit verfügte, wäre die verfolgte Politik vermutlich auch ohne das Ermächtigungsgesetz durchzusetzen gewesen. Der Vorteil lag allerdings in der sichtbaren Zustimmung der anderen Parteien, die mit ihrer Zustimmung zum Gesetz gleichzeitig dem Abschied von der parlamentarischen Demokratie zustimmten.
Alle im Reichstag noch vertretenen Parteien außer der SPD, haben zugestimmt. Die KPD war bereits aussortiert. Und um sicher zu gehen, dass die Zweidrittelmehrheit nicht gefährdet wurde, änderten alle Parteien im Reichstag (außer SPD) vorher noch die Geschäftsordnung, was sich im Nachhinein allerdings als überflüssig herausstellte.
Am 18. März, 92 Jahre später, wird der Bundestag die Aufhebung der Schuldenbremse (gerechnet wird hier mit zusätzlichen Schulden von 400-500 Mrd Euro), die Aufnahme eines Sondervermögens von unglaublichen 500 Mrd Euro und die Verpflichtung zur Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 in das Grundgesetz aufnehmen. Für dieses verfassungsändernde Vorhaben ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
Heute ist es glücklicherweise nicht nötig, die Geschäftsordnung zu ändern, denn wir können den abgewählten Bundestag einberufen, um die Zweidrittelmehrheit zu sichern, da dieser lt. Grundgesetz bis zur Konsolidierung des neu gewählten Bundestages geschäftsfähig ist, wenn für den neu gewählten Bundestag nicht von der notwendigen Zustimmung durch eine Zweidrittelmehrheit ausgegangen werden kann. Alles läuft bei uns nach Recht und Gesetz. Es wäre doch widersinnig, hier das neue Wahlergebnis zu berücksichtigen, wenn es bei der gegebenen Dringlichkeit Schulden aufzunehmen, auf jeden Tag ankommt.
Und heute kann glücklicherweise auf die Androhung von Gewalt (damals durch SA und SS) verzichtet werden, wenn denn doch bei der zugerechneten Zweidrittelmehrheit Lücken auftreten, weil in dem Schulden-Vorhaben Interessen oder Leidenschaftsobjekte bestimmter Klientelen nicht enthalten sind, können diese zusätzlich mit aufgenommen werden. Ja, heute können wir uns Stimmen kaufen. Ist doch prima, dass es so einfach ist. Heute lösen wir die Probleme mit Geld und das hat sich bewährt, denn dann spüren wir Auswirkungen der Probleme nicht so schnell. Ist doch so, kennt doch jeder, wenn man die feuchte Wand mit einer Kunststoff- oder Holzvertäfelung überkleidet, sieht es noch lange schön aus. Und der Nachfolger kann sich ggf. ernsthaft um die Ursachenbeseitigung kümmern. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Das weiß doch jeder.
Und da ist es auch nur verständlich, dass DieLinke sich treu bleibt und nicht gleichzeitig, zusammen ginge schon gar nicht, mit dieser Rechtspartei AfD für den 17. März bei der Bundestagpräsidentin die Einberufung des neuen Bundestages fordert. Sie ist sich nur ein paar Tage davor schon untreu geworden, als sie gleichzeitig (nicht zusammen!) mit dieser Rechtspartei AfD beim BVG einen Antrag gegen die Einberufung des alten Bundestages gestellt hat. Das sollte sich natürlich nicht wiederholen. Da soll sie sich lieber untreu bezüglich ihrer Einstellung gegenüber dem Vorhaben der Grundgesetzänderung und der gewählten Verfahrensweise werden. Es spielt doch überhaupt keine Rolle, wie sich diese Änderungen, diese Schuldenaufnahmen für die folgenden Generationen und für die nähere Zukunft katastrophal auswirken könnten. Es ist wichtiger sich gegen rechts (egal wer das definiert) zu stellen als seinen anderen Überzeugungen zu folgen. Die KPD ist damals im Vorfeld verboten worden. Heute können wir uns glücklich schätzen, dass das bei so viel Gleichklang gegenüber der noch vorhandenen Opposition, der AfD, nicht mehr nötig ist. Die AfD ist nicht verboten und …. wenn sie denn doch verboten wird, ist es ja was anderes. Die ist ja schließlich rechts und ist kein Mitglied von Unseredemokratie.
Wir haben aus der Geschichte gelernt und wir können so froh sein, heute in Unseredemokratie zu leben!
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