Petition zur Erlangung der vollen Souveränität Deutschlands
Von Peter Haisenko
Deutschland ist das bevölkerungsreichste Land und Wirtschaftsmacht Nr.1 in Europa. Deutschland ist Exportweltmeister. Deutschland ist ein folgsamer Nato-Partner und schickt seine Soldaten auch in Länder, wo sie eigentlich nichts zu suchen haben (z.B. Ex-Jugoslawien, Afghanistan). Deutschland ist alles – nur eines nicht: ein souveräner Staat! Gemäß der Feindstaatenklauseln in der UN-Charta gilt Deutschland immer noch als Feindesland. Das amerikanische Gesetz erlaubt, feindliche Ausländer bis zur Unterzeichnung eines Friedensvertrages weiter festzuhalten. Deutschland hat nach dem WK II bedingungslos kapituliert – einen Friedensvertrag mit den Siegermächten gibt es bis heute nicht. Mit einer Petition wollen wir erreichen, dass sich der Deutsche Bundestag mit dem Themenkomplex Verfassung – Friedensverträge – Aufhebung des Besatzungsstatus beschäftigen muss.
Text der Petition: Text der Petition als PDF runterladen
Die demokratisch gewählte Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird alle erforderlichen Maßnahmen in Gang setzen, damit das deutsche Volk seine volle Souveränität im Sinne des Völkerrechts erhält. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
Ablösung des Provisoriums Grundgesetze durch eine „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossenen“ Verfassung (vgl. GG, Art. 146).
Abschluss von Friedensverträgen mit den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs.
Schließung der US-Militärbasen in Deutschland und Abzug aller Atomwaffen vom Territorium der Bundesrepublik Deutschland.
Begründung:
70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und 25 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit ist es nicht akzeptabel, das die deutsche Regierung völkerrechtlich gesehen noch immer nichts anderes ist, als ein Verwaltungsgremium für einen Wirtschaftsraum. Die innerhalb der im Zuge der deutschen Einheit definierten Grenzen lebenden Deutschen haben das Recht, künftig eine Regierung zu wählen, die in allen Angelegenheiten der Staatsführung frei und souverän agieren kann.
Zu 1.
In einem demokratischen Land sollte es das Recht des Souveräns – also des Volkes – sein, sich eine rechtmäßige Verfassung zu geben. Dieses Recht steht auch dem deutschen Volk zu. Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz, das ursprünglich der „Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in einem besetzten Land“ diente, von einer ordentlichen Verfassung abgelöst wird – wie es das GG vorsieht und wie es 1990 den Deutschen versprochen wurde. Die Verabschiedung dieser Verfassung geschieht dann unter Mitwirkung aller Deutschen, auch derer, denen bei der Niederschrift des Grundgesetzes „mitzuwirken versagt war“ (Präambel) – also den Bürgern der ehemaligen DDR.
Zu 2.
Der 1990/91 geschlossene Zwei-plus-vier-Vertrag ist eine juristische Mogelpackung. Auch wenn er in vielen Kommentaren und politischen Statements als quasi Friedensvertrag angepriesen wird, erfüllt er die völkerrechtlichen Anforderungen eines solchen nicht. Beispielsweise wurden im Bonner Vertrag von 1952 vier Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen, darunter auch das Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags (!). Diese Einschränkungen wurden vom Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht abgeschafft und gelten offiziell bis heute.
Es ist also höchste Zeit für Friedensverträge im Sinne des Völkerrechts zwischen Deutschland und den vier Siegermächten, denn sonst beißt sich die Katze ewig in den Schwanz (siehe oben). Nur mit ordentlichen Friedensverträgen wird Deutschland ein wirklich souveränes Land sein. Erst dann werden wir endgültig frei sein vom Besatzungsstatus, den vor allem die Amerikaner nach wie vor ausgiebig nutzen.
Zu 3.
Das 1955 pro forma aufgehobene Besatzungsstatut wirkt aufgrund einer Reihe von Nebenvereinbarungen und teils geheimen Staatsverträgen – hauptsächlich mit den USA – de facto weiter fort. Mit der Folge, dass die US-Militärbasen auf deutschem Boden als exterritoriale Gebiete gelten, die keinem Deutschen zugänglich sind, und in denen ausschließlich amerikanisches Recht herrscht. Deshalb dürfen die US-Militärs von hier aus (es ist ja amerikanisches Gelände und nicht deutsches) ihre Kampfdrohnen auf Ziele irgendwo im Nahen Osten oder in Afrika lenken, hier lagern sie auch ihre Atomwaffen. Das alles brauchen wir nicht mehr! Und mit den Hunderten von Millionen Euro, mit denen der deutsche Steuerzahler für die Besatzungskosten aufzukommen hat, könnten wirklich wichtige Projekte in den Bereichen Bildung, Soziales und Infrastruktur finanziert werden.
Ende des Petitionstextes.
Wir brauchen Ihre Unterstützung
Wenn Sie mit mit den in unserer Petition formulierten Forderungen einverstanden sind, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung mit Ihrer Unterschrift auf dem Internetformular, das Sie unter Online-Petitionen öffnen können.
Wird eine Petition innerhalb von 4 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht. Auch wenn das Sammeln der Unterschriften länger dauern sollte, kann die Petition trotzdem eingereicht werden. Also bitte unbedingt zeichnen, möglichst bald . Jede Stimme zählt.
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Petitionsrecht
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ (Art. 17, Grundgesetz). Hierzu sagt das Bundesverfassungsgericht: „Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.“
Der Deutsche Bundestag hat einen gesonderten Petitionsausschuss